DIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL)
DIN EN ISO 21570
Lebensmittel - Verfahren zum Nachweis von gentechnisch modifizierten Organismen und ihren Produkten - Quantitative auf Nukleinsäuren basierende Verfahren (ISO 21570:2005); Deutsche Fassung EN ISO 21570:2005
Foodstuffs - Methods of analysis for the detection of genetically modified organisms and derived products - Quantitative nucleic acid based methods (ISO 21570:2005); German version EN ISO 21570:2005
Einführungsbeitrag
Die Europäische Norm wurde von der CEN/TC 275/WG 11 "Gentechnisch modifizierte Lebensmittel" (Sekretariat: DIN) erstellt. Die Mitarbeit des DIN in dieser Arbeitsgruppe wird vom gleichnamigen Arbeitsausschuss NA 057-01-04 AA im NAL wahrgenommen.
Aufgrund zahlreicher europäischer Rechtssetzungen ist es erforderlich, zum Schutz des Verbrauchers nachweisen zu können, ob es sich bei den vorliegenden Lebensmitteln um solche handelt, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten.
Die Überprüfung von Zutaten auf gentechnische Veränderungen wird nach folgenden sukzessiven oder parallelen Schritten durchgeführt: Nach der Probenahme werden die Nukleinsäuren aus der Untersuchungsprobe extrahiert. Die extrahierten Nukleinsäuren können bei oder nach dem Extraktionsverfahren weiter gereinigt werden. Danach werden sie quantitativ bestimmt (falls erforderlich), verdünnt (falls erforderlich) und analytischen Verfahren (wie z. B. PCR) unterzogen.
Die zuvor beschriebenen Schritte werden ausführlich in dieser und in weiteren Normen behandelt.
Die Norm DIN EN ISO 21570 liefert den Gesamtrahmen für die quantitativen Verfahren zum Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebensmitteln mit der Polymerase-Kettenreaktion (PCR). Sie enthält allgemeine Anforderungen an die spezifische Amplifikation von DNA-Zielsequenzen zur Quantifizierung des relativen DNA-Gehaltes an GVO und zur Bestätigung der Identität der amplifizierten DNA-Sequenz. Die Anleitungen, Mindestanforderungen und Leistungskriterien sind dafür vorgesehen sicherzustellen, dass in verschiedenen Laboratorien vergleichbare, genaue und reproduzierbare Ergebnisse erhalten werden.
Die Norm wurde für Lebensmittelmatrices erarbeitet, ist jedoch auch auf andere Matrices anwendbar, z. B. Futtermittel und aus der Umwelt entnommene Pflanzenproben. In den Anhängen A bis D sind spezifische Beispiele von Verfahren angegeben.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 057-01-04 AA - Gentechnisch modifizierte Lebensmittel