DIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL)
DIN 10508
Lebensmittelhygiene - Temperaturen für Lebensmittel
Food hygiene - Temperature requirements for foodstuffs
Einführungsbeitrag
Die in DIN 10508 angegebenen Tabellen mit Höchsttemperaturen für tiefgefrorene, gefrorene und gekühlte sowie Mindesttemperaturen für heiß gehaltene Lebensmittel geben einen Überblick über rechtsverbindlich festgelegte oder vom Arbeitskreis empfohlene Temperaturen für die verschiedenen Lebensmittelkategorien. In einem informativen Anhang werden ergänzend die für bestimmte Produktgruppen in einer Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis für den Einzelhandel festgelegten Temperaturen angegeben. In Zusammenhang mit der Abgabe heiß auszugebender Speisen sind darüber hinaus entsprechende Temperatur-Zeit-Relationen festgelegt. Die in Verbindung mit modernen Speisenverteilsystemen, wie zum Beispiel Cook & Chill oder Cook & Freeze, empfohlenen Mindesttemperaturen und Zeitangaben beziehen sich auf die im Rahmen der Speisenverteilung erforderliche Kommissionierung der Speisen, den Speisentransport und die Speisenausgabe. Die aufgeführten Temperaturen geben Hinweise für das Behandeln (zum Beispiel Kühlen, Lagern, Aufbewahren und Befördern) sowie Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Die Temperaturtabellen können sowohl von den Lebensmittelunternehmen für die Eigenkontrolle als auch für die amtliche Lebensmittelüberwachung herangezogen werden. Die produktgerechte Temperaturführung beim Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln ist ein entscheidender Faktor, um die Lebensmittelhygiene sicherzustellen und den Verbrauchern sichere und bekömmliche Lebensmittel zur Verfügung zu stellen. Das Dokument wurde vom Arbeitskreis NA 057-02-01-04 AK "Außer-Haus-Verpflegung/Temperaturen" des Arbeitsausschusses NA 057-02-01 AA "Lebensmittelhygiene" im DIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL) erarbeitet.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 10508:2019-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in Abschnitt 3 wurden die Definitionen "Lebensmittel", "kühlpflichtiges Lebensmittel", "kühlbedürftiges Lebensmittel" und "tiefgefrorenes Lebensmittel" ergänzt; b) in Abschnitt 4 wurden die Anforderungen zur Kühllagerung, Abkühlung, Heißhaltung und zu zulässigen Temperaturabweichungen überarbeitet und der Unterabschnitt 4.4 in den Unterabschnitt 4.3 integriert; c) in Abschnitt 5 wurde Tabelle 5 "Abkühlung von Speisen" ergänzt; d) die Literaturhinweise wurden ergänzt und aktualisiert.