DIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL)
DIN ISO 22634-2
Zigaretten - Bestimmung von Benzo[a]pyren im Hauptstromrauch von Zigaretten unter Verwendung von GC/MS - Teil 2: Verfahren mit Cyclohexan als Extraktionsmittel (ISO 22634-2:2019)
Cigarettes - Determination of benzo[a]pyrene in cigarette mainstream smoke using GC/MS - Part 2: Method using cyclohexane as extraction solvent (ISO 22634-2:2019)
Einführungsbeitrag
Die Internationale Norm ISO 22634-2:2017 ist unverändert in diese Norm übernommen worden. ISO 22634-2:2017 wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 126 "Tobacco and tobacco products" (Sekretariat: DIN, Deutschland) erarbeitet. Die Mitarbeit des DIN wird für den Bereich des ISO/TC 126 über den Arbeitsausschuss NA 057-04 01-AA "Tabak und Tabakerzeugnisse" des Normenausschusses Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL) wahrgenommen. Dieses Gremium beschloss die Übernahme der ISO 22634-2:2017 in das Deutsche Normenwerk. Diese Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung von Benzo[a]pyren (B[a]P) im gesamten teilchenförmigen Material von Zigaretten-Hauptstromrauch unter Verwendung von Gaschromatographie/Massenspektrometrie (GC/MS) mit Cyclohexan als Extraktionslösungsmittel fest. Diese Methode wurde mit den Rauchparametern nach ISO 3308 validiert und ist technisch mit anderen Raucherregimen kompatibel. Dieses Dokument bietet eine alternative Methode zu der in ISO 22634-1 spezifizierten Methode mit einer anderen Reinigung, die weniger zeitaufwändig ist und mit einem reduzierten Analysenlauf eine potentielle Erhöhung des Probendurchsatzes im Vergleich zu ISO 22634-1 ermöglicht. Für diese Norm ist das Gremium NA 057-04-01 AA "Tabak und Tabakerzeugnisse" bei DIN zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN ISO 22634:2012-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normnummer von DIN ISO 22634 wurde in DIN ISO 22634-2 geändert; b) Anwendungsbereich und Titel der Norm wurden entsprechend des neuen Verfahrens angepasst sowie das neue Verfahren mit Cyclohexan als Extraktionsmittel eingeführt.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 057-04-01 AA - Tabak und Tabakerzeugnisse