DIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL)
DIN 10500
Lebensmittelhygiene - Verkaufsfahrzeuge und ortsveränderliche, nichtständige Verkaufseinrichtungen für leicht verderbliche Lebensmittel - Hygieneanforderungen, Prüfung
Food hygiene - Sales vehicles and mobile sales stands for perishable foodstuffs - Hygiene requirements, testing
Einführungsbeitrag
Diese Norm legt Anforderungen an Verkaufsfahrzeuge und ortsveränderliche, nichtständige Verkaufseinrichtungen (mobile Verkaufsstätten) fest, in denen leicht verderbliche Lebensmittel, wie zum Beispiel frisches und zubereitetes Fleisch warmblütiger Tiere, frische und zubereitete Fische, Weich-, Schalen- und Krustentiere, Käse und Milchprodukte, Konditoreiwaren (zum Beispiel mit Cremefüllung), Feinkostsalate sowie Speiseeis behandelt oder in Verkehr gebracht werden. Schwerpunkt der Festlegungen ist die hygienegerechte Gestaltung und Ausstattung von mobilen Verkaufseinrichtungen. Die Anforderungen betreffen insbesondere die Werkstoffe, die in Kontakt mit Lebensmitteln eingesetzt werden, die aus hygienischer Sicht erforderliche Konstruktion und die Ausstattung der mobilen Verkaufsstätten mit zum Beispiel Kühlmöbeln, Hand- und Abwaschbecken oder die Wasserversorgung. Die Norm DIN 10500 dient sowohl den Betreibern von mobilen Verkaufseinrichtungen als auch der Lebensmittelüberwachung zur Orientierung. Ziel ist es, den sachgemäßen Umgang mit den Lebensmitteln sicherzustellen und den länderübergreifenden Einsatz der mobilen Verkaufsstätten zu erleichtern. Sie findet keine Anwendung für Verkaufsautomaten und Zelte.
Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 057-02-01 AA "Lebensmittelhygiene", Arbeitskreis NA 057-02-01-20 AK "Verkaufsfahrzeuge für Lebensmittel" im NAL erstellt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 10500:2009-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die in der Einleitung angegebenen Rechtsvorschriften und technischen Regeln wurden aktualisiert; b) die Normativen Verweisungen wurden im Abschnitt 2 und im jeweiligen Textabschnitt aktualisiert; c) in Unterabschnitt 4.2 "Inneneinrichtung" wurden die Anforderungen für die getrennte Aufbewahrung von Straßen- und Arbeitsbekleidung geändert; d) in Unterabschnitt 6.1.6.1 wurden die Festlegungen zur Aufbewahrung der Straßenkleidung ergänzt; e) Unterabschnitt 6.3.4 "Verkaufsstätten mit einem nach außen abgeschlossenen Verkaufsraum, in denen Lebensmittel hergestellt und abgegeben werden" wurde gestrichen; f) in Anhang A wurde der Abschnitt A.4 "Beispiel für eine Verkaufsstätte mit einem nach außen abgeschlossenen Verkaufsraum, in dem Lebensmittel hergestellt und abgegeben werden" einschließlich Bild A.4 gestrichen; g) die Literaturhinweise wurden aktualisiert und erweitert; h) die Norm wurde den derzeit gültigen Gestaltungsregeln angepasst.