DIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL)
DIN 10503 Beiblatt 1
Lebensmittelhygiene; Beiblatt 1: Flussdiagramme zur Verwendung im HACCP-Konzept - Symbole, Art der Darstellung
Food hygiene; Supplement 1: Flow diagram for the utilization in the HACCP-concept - Symbols, kind of presentation
Einführungsbeitrag
In diesem Beiblatt werden Informationen über Flussdiagramme gegeben, die im Rahmen des HACCP-Konzeptes zur Anwendung kommen können. Das Beiblatt erhält ergänzend zu den Definitionen zum HACCP-Konzept in DIN 10503 "Lebensmittelhygiene - Begriffe" Beispiele für Symbole sowie mögliche Arten der Darstellung.
Durch die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene sind Lebensmittelunternehmen verpflichtet, die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Punkte im Prozessablauf festzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen festgelegt, durchgeführt, eingehalten und überprüft werden.
Das Beiblatt beschreibt Möglichkeiten zur einheitlichen und anschaulichen Darstellung von Herstellungsprozessen in der Lebensmittelverarbeitung. Es soll als Hilfestellung für die Erstellung von Flussdiagrammen dienen, die zum Beispiel im Rahmen der Anwendung von HACCP-Systemen erforderlich sein können.
DIN 10503 Beiblatt 1 wurde vom Arbeitskreis NA 057-02-01-17 AK "Terminologie" des Arbeitsausschusses NA 057-02-01 AA "Lebensmittelhygiene" im Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL) erarbeitet.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 10503 Beiblatt 1:2000-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) das Beiblatt wurde im Hinblick auf die Neugestaltung des Lebensmittelrechts überarbeitet und aktualisiert; b) die Verweisungen wurden aktualisiert und bezüglich der zitierten gesetzlichen Regeln zur Lebensmittelgesetzgebung dem neuesten Stand angepasst; c) die Bilder wurden überarbeitet und den derzeit geltenden Zeichnungsregeln angepasst; d) die Literaturhinweise wurden überarbeitet und aktualisiert; e) das Beiblatt wurde den derzeit geltenden Gestaltungsregeln angepasst.