NA 057

DIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL)

2019-02-11

Artikel zum Thema „Normung im Bereich Lebensmittelauthentizität“

(Vortrag anlässlich der 1. Strategiesitzung des NAL am 18.12.2018 in Berlin)

Ziel des Vortrages anlässlich der 1. Strategiesitzung des NAL am 18.12.2018 in Berlin war es, (i) die Entwicklung der Normungsaktivitäten im Bereich „Lebensmittelauthentizität“ darzustellen, (ii) zu berichten, was auf welchen Ebenen bereits getan wurde, sowie (iii) darzulegen, welche Entwicklungen noch zu erwarten sind und wie diese Aktivitäten mitgestaltet werden können.

Was ist unter Lebensmittelauthentizität zu verstehen (Beispiele)?

Es gibt verschiedene Szenarien, z.B.  wenn von griechischen Häfen tonnenweise Oliven mit dem Schiff nach Italien transportiert, dort gepresst und zu „italienischem Ölivenöl“ abgefüllt werden (für italienisches Olivenöl ist auf dem Markt ein deutlich höherer Preis zu erreichen als für griechisches). Oder bei Fischstäbchen, auf deren Packung „Kabeljau“ steht (für den nur noch recht kleine Fangquoten erlaubt sind), die aber aus dem preiswerteren Seelachs hergestellt wurden - was nicht jeder sensorisch erkennen kann. Ein weiteres Beispiel ist der teure Parmaschinken, der ausschließlich aus Schweinen hergestellt werden darf, die aus einer von 10 norditalienischen Gegenden stammen müssen und der auf eine genau vorgegebene traditionelle Art luftgetrocknet werden muss, der aber tatsächlich vielleicht aus einem deutschen Schwein in einer norddeutschen Kate nur eben nach der Art, wie es in Parma üblich ist, hergestellt wurde.

Eine schwierige Aufgabe besteht auch darin herauszufinden, ob das Etikett eines auf der bekannten Bummelmeile für Touristen angebotenen Honigglases „Honig Unter den Linden“ den Tatsachen entspricht. Hier gilt es nämlich nachzuweisen, ob es sich tatsächlich um Lindenhonig handelt, der ausschließlich von solchen Bäumen stammt, die auf der Straße "Unter den Linden" stehen.

All diese Beispiele haben mit der Frage der Authentizität zu tun, eine Frage, die sich auf den finanziellen Mehrwert der Produkte bezieht. D.h. der Hersteller kann einen deutlich höheren Preis erwirtschaften, als er das bei korrekter Auslobung des Produktes sonst könnte. Wenn die Angaben also nicht stimmen, liegt hier ein Betrugsfall vor, mit dem sich der Betrüger einen pekuniären Vorteil verschaffen möchte.

Eine ungleich dramatischere Situation liegt bei folgendem Fall vor: Im Jahr 2014 ist durch einen späten Kälteeinbruch fast die gesamte Haselnussblüte in der Türkei erfroren. Der türkische Anteil an der Gesamt-Welt-Haselnussernte beträgt etwa 75 %! Nun werden aber in der industriellen Lebensmittelproduktion üblicherweise vorgefertigte Nussprodukte in gemahlener oder Pastenform für z.B. die Verfeinerung von Backwaren (zur Füllung von Teigtaschen oder Umhüllung von Nussriegeln etc.) verwendet, die leicht durch andere Nussmehle gestreckt bzw. verfälscht werden können. Wenn also ein Bäcker oder Hersteller von Nussriegeln ein solches Zwischenprodukt kauft, ist rein visuell nicht erkennbar, welche Nusssorten dieses Zwischenprodukt enthält. In der Zeit nach dem Frosteinbruch 2014/2015 waren häufig falsch deklarierte Mischungen auf dem Markt.  Nicht nur die (üblicherweise) viel teureren Cashewnüsse, sondern auch die relativ preiswerten Erdnüsse wurden hier untergemischt. Das ist für den Großteil der Bevölkerung kein größeres Problem; wenn aber ein Mensch solche Produkte verzehrt, der unter einer Erdnussallergie leidet, kann es hier zu einer lebensbedrohlichen Situation kommen. Bei diesen Fragen der Lebensmittelauthentizität handelt es sich nicht um ein reines Luxusproblem, es kann hier zu einer ernsthaften gesundheitlichen Gefährdung werden!

Rechtliche Grundlagen für die Normungsaktivitäten

Die Normung im Bereich „Harmonisierung von Lebensmittelanalyseverfahren“ hat ihre Begründung in der europäischen Rechtssetzung. Insbesondere drei Verordnungen für die amtliche Lebensmittelüberwachung sind hier zu nennen.

1. In der Verordnung VO (EG) Nr. 178/2002 des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit ist im Erwägungsgrund (4) festgehalten, dass Verfahren gemeinschaftsweit vereinheitlicht werden müssen, um Handelshemmnisse zu vermeiden.

2. In der VO (EG) Nr. 882/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz ist im Kapitel III Artikel 11 - Probenahme und Analysenverfahren festgelegt, dass, wenn keine Kommissionsverfahren vorhanden sind, Europäischen Normen für die amtliche Analyse geeignet sind und verwendet werde sollten. Hier hat die Arbeit des CEN eine enorme Aufwertung durch die Kommission erfahren.

Zitat: "Zu einer Reihe von Aktivitäten, die mit amtlichen Kontrollen zusammenhängen, hat der Europäische Normenausschuss (CEN) Europäische Normen (EN-Normen) entwickelt, die für die Zwecke dieser Verordnung angemessen sind. Diese Normen betreffen insbesondere die Arbeitsweise und Bewertung der Prüflaboratorien."

3. Diese Empfehlung, europäische Normen für die amtliche Lebensmittelüberwachung zu verwenden, findet sich dann auch wieder in der Nachfolgeverordnung wieder, der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, etc. (…)  und zur Aufhebung der VO 882 (…). In dieser Verordnung wird das erste Mal über Authentizität gesprochen. Dieser Begriff wird hier zwar nicht verwendet, sondern „Integrität und Echtheit“, aber damit ist genau die Authentizität gemeint.

 

Gremien, die sich mit der Thematik Lebensmittelauthentizität befassen

Zur Behandlung dieses Themas gibt es natürlich eine ganze Reihe von Expertengruppen, die teilweise mit europäischen Forschungsgeldern und/oder mit Auftrag der Europäischen Kommission aktiv geworden sind, aber auch eben ganz konkrete Normungsarbeit bei CEN und ISO.

CEN-Workshop

Ein Beispiel für eine Expertengruppe, die nicht bei den Normungsorganisationen angesiedelt ist, ist Authent-Net. Diese Experten hatten die Aufgabe, sich auf allgemeine Prinzipien und grundlegende Anforderungen bzgl. der Lebensmittelauthentizität zu einigen und diese Einigung, also dieses Agreement als „CEN-Workshop-Agreement“ (CWA) zu veröffentlichen. Zu Beginn der Arbeiten konnte man für den Begriff „Integrität“ insgesamt 190 Definitionen in internationalen Normen finden. Der Begriff „Kontamination“ war in 119 ISO-Normen definiert. Es bestand also ein dringender Bedarf, sich erst einmal auf die Terminologie zu einigen. Das Ergebnis der Beratungen, der CWA 17369 ist im Januar 2019 veröffentlicht worden.

Erste Normungsaktivitäten

Der erste echte „Normungsantrag“ zum Thema Lebensmittelauthentizität (zur Identifizierung von Weinen) ist bereits 2008 gestellt worden und zwar vom Bundesinstitut für Risikobewertung. Auf der 12. Sitzung des CEN/TC 275 wurde vom BfR dargelegt, dass es bei Einsatz entsprechender Analysegeräte bereits möglich ist, mit Hilfe einer ausreichend großen Datensammlung verschiedener Analyseparameter festzustellen, um welche Rebsorte welchen Jahrgangs und welcher Provenienz es sich handelt. Der Antrag wurde von allen Anwesenden interessiert verfolgt. Allerdings war keines der CEN-Mitglieder außer DIN in der Lage, eine Arbeitsgruppe zu etablieren oder Experten für die Mitarbeit zu motivieren - und also wurde das Thema zunächst nicht weiter behandelt, denn europäische Normung funktioniert nur, wenn sich ausreichend viele Kreise und Länder beteiligen.

Pferdefleischskandal

Das änderte sich erst mit dem Pferdefleischskandal im Jahre 2013. Projektanträge für die Identifizierung von Fleischarten wurden bei der internationalen Normung beantragt und dem ISO/TC 34/SC 16 zugeordnet, das sich mit der molekularbiologischen Analyse von Biomarkern befasst.

Als muslimisches Land hatte Iran verständlicherweise das Interesse, Verfahren für die Identifizierung von Fleischarten (Halal) zu normen. Und Indien beantragte die Normung eines Verfahrens für die Identifizierung von Basmatireis, was ebenso nachvollziehbar ist, ist Basmatireis doch um einiges teurer als andere Reissorten und häufig von Fälschungen bedroht.

Hier ein kurzer Abriss des Pferdefleischskandals im Jahre 2013, bei dem statt des deklarierten Rindfleischs  Pferdefleisch in der Lasagne gefunden wurde. Bereits im Januar 2013 wurden in Großbritannien und Irland Produkte mit Pferdefleischanteilen gefunden, was dort ein Nahrungstabu darstellt. Die Briten und Iren lieben ihre Pferde, essen sie aber nicht. Im Februar 2013 wurde dann herausgefunden, dass in einer Stichprobe von 18 Packungen Fertiglasagne, die nach Großbritannien und Schweden gelangt waren, elf zwischen 60 % und 100 % Pferdefleisch enthielten. Hersteller war in diesem Fall ein französisches Unternehmen, das von einer anderen französischen Firma Hackfleisch erhalten hat, die dieses wiederum von einem zypriotischen Händler erwarb. Und dieses zypriotische Unternehmen stand im Eigentum einer auf den British Virgin Islands ansässigen Gesellschaft und wurde von einem Niederländer geführt, der 2012 zu einer Haftstrafe wegen des Verkaufs von südamerikanischem Pferdefleisch als Rindfleisch verurteilt worden war. Wir haben es hier also wahrhaft mit einem europäischen, ja internationalen Problem zu tun.

Und daher sind hier auch im Jahre 2014 Projekte beim internationalen Normungsgremium beantragt worden und zwar beim ISO/TC 34/SC 16 „Horizontal biomarker analysis“, woraufhin die WG 8 „Meat speciation“ gegründet wurde.

Die beiden vorgeschlagenen Verfahren zur Fleischidentifizierung (multiplex PCR) stellten sich jedoch als nicht verlässlich genug heraus. Die Validität der Verfahren wurde erst später geprüft und für nicht ausreichend beurteilt. Daher sind diese beiden Projekte dann auch nach einer Zeit des fehlenden Projektfortschrittes eingestellt worden. Konsequenterweise hat man verstanden, dass man zunächst die allgemeinen Anforderungen für Speziesanalyseverfahren normen sollte. So ist dann auf japanischen Antrag die ISO 20813 begonnen worden. Dieses Projekt ist auch ausreichend weiterentwickelt worden, d.h. die Einspruchsfrist zum internationalen Norm-Entwurf ist bereits beendet, und die Kommentare werden bei der Einspruchssitzung am 8. Januar 2019 beraten.  Die Norm wird also im Jahr 2019 veröffentlicht werden.

An dieser Stelle soll erläutert werden, warum das BfR im Jahre 2008 seinen "Weinvorschlag" beim CEN/TC 275 eingereicht hat: Es gab damals schlichtweg kein passenderes Gremium.

Erläuterung der Struktur des CEN/TC 275 "Lebensmittelanalytik – Horizontale Verfahren"

Das CEN/TC 275 wurde im Jahre 1991 gegründet und hat die Aufgabe, die Verfahren aus der Amtlichen Sammlung (damals noch nach § 35 des Gesetzes für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände) europäisch zu etablieren. Dazu hat es insgesamt 14 Arbeitsgruppen gegründet.

Der Arbeitsbereich umfasst die Untersuchung von „Zusatzstoffen, Rückständen und Kontaminanten“. Für den neuen Normungsantrag für die Weinidentifizierung hätte der Arbeitsbereich auch auf die Lebensmittelauthentizität erweitert werden müssen. Das war – wie berichtet – im Jahre 2008 noch nicht möglich, wurde dann aber im Jahre 2016 neu beantragt, als nämlich gewünscht wurde, ein Verfahren zur Identifizierung von Fischarten im CEN/TC 275 zu normen.

Nun ist es aber nicht so einfach möglich, dass ein Technisches Komitee seinen Arbeitsbereich erweitert, wenn dies auch andere Technische Komitees betreffen könnte, d.h. ein horizontal agierendes CEN/TC 275 muss auch immer die Projekte der vertikalen TCs betrachten.

Food Authenticity Coordination Group

Um Kompetenzfragen von vorneherein zu klären und zu überlegen, wo zukünftig Projekte, die die Lebensmittelauthentizität betreffen, angesiedelt werden, wurde ein übergeordnetes Gremium gegründet, die „Food Authenticity Coordination Group“. Es wurde Wert darauf gelegt, dass dieses Gremium neutral geleitet wird, d.h. mit Sekretariatsführung von CEN und einem Convener aus der Europäischen Kommission, d.h. kein nationales Normungsinstitut sollte hier also unangemessen beeinflussen können. Zur Mitarbeit im FACG wurden alle TCs eingeladen, die sich mit der Analyse von Lebensmitteln oder Futtermitteln befassen. Die Aufgabe der FACG war es, (i) zunächst zu eruieren, welche auf europäischer oder internationaler Ebene genormte Verfahren bereits vorliegen (die allerdings nicht unbedingt auf den ersten Blick als „Authentizitätsverfahren“ erkennbar sind), (ii) dann zu schauen, welche weiteren geeigneten und validierten Verfahren in den verschiedenen Mitgliedsländern bestehen, die relativ schnell in Normen überführt werden könnten (und es nur deshalb noch nicht sind, weil es kein geeignetes Komitee dafür gab) und (iii) zu erfragen, in welchen Bereichen dringend Analyseverfahren entwickelt und validiert werden müssen, die für den sicheren Nachweis der Lebensmittelauthentizität in bestimmten Bereichen erforderlich sind. Als die Ergebnisse eruiert wurden hat sich herausgestellt, dass die Einrichtung eines Technischen Komitees, in dem auch horizontal kompetente Experten mitarbeiten können, dringend erwünscht ist.

Bereits beim ersten „Brainstorming“ wurden die Vertreter der anderen TCs befragt, ob etwas dagegen sprechen würde, wenn das CEN/TC 275 zunächst einmal nur die Speziesanalytik für Fleisch- bzw. Fischarten behandeln würde. Da keine Einwände vorgebracht wurden, konnte das CEN/TC 275 dann auch im Jahre 2017 das Projekt CEN/TS 17303 "Lebensmittel — DNA barcoding von Fisch und Fischerzeugnissen mit definierten mitochondrialen Cytochrom b und Cytochrom c Oxidase-I-Gensegmenten“ aufnehmen, das im Frühjahr 2019 auch in gedruckter Form verfügbar sein wird. Diese Technische Spezifikation ist eine Zusammenstellung zweier Verfahren, einmal eines aus der amtlichen Sammlung und eines anderen, das aus dem europäischen Projekt Labelfish entstanden ist. Das europäische Projekt „Labelfish“ ist ins Leben gerufen worden, als bekannt wurde, dass europaweit etwas über 40 % der hochpreisigen Fischgerichte, die in Restaurants bestellt wurden, nicht das hielten, was sie versprachen: nicht die teure Seezunge wurde serviert, sondern günstigeres Pangasiusfilet. In den meisten Fällen hatten jedoch die Restaurantbesitzer schon die in gefrorenem Zustand eingekauften Fische nicht als Fälschungen erkannt.

Nun ist dies aber nur eine Lösung für einen kleinen Bereich aus dem weiten Feld der Speziesanalytik. Und wie auf der 2. Sitzung der FACG deutlich wurde, ist die Gründung eines horizontalen Technischen Komitees erforderlich, um auch all die anderen Fragestellungen zu beantworten.

CEN/TC 460 "Food Authenticity"

Unter Berücksichtigung dieses Erfordernisses hat DIN in Abstimmung mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Gründung eines TCs bei CEN beantragt, was dann auch im November 2018 positiv beschieden wurde. Im Juni 2019 soll das neue CEN/TC 460 unter deutscher Sekretariatsführung das erste Mal zusammen kommen. Bei dieser konstituierenden Sitzung soll dann der Geschäftsplan erstellt werden, der u.a. die Konkretisierung und Priorisierung der zukünftigen Aufgaben, die Bildung von Arbeitsgruppen und Zeit- und Zielvorgaben festlegen wird.

Denkbar ist z. B. einerseits die Gründung matrixspezifischer Arbeitsgruppen (also für Honig, Fleisch, etc. – nur nicht die Matrices, die durch die anderen existierenden vertikalen TCs bereits abgedeckt sind) und andererseits die Gründung von verfahrensspezifischen WGs, die NMR-Verfahren normen, die praktisch matrixunabhängig einzusetzen sind.

Deutsche Spiegelung - Einflussmöglichkeiten

Die deutsche Spiegelarbeit zum CEN/TC 460 findet im Arbeitsausschuss „Lebensmittelauthentizität“ (NA 057-08-02 AA) statt, der zu seiner ersten Sitzung am 28.02.2019 zusammenkommen wird. In diesem Ausschuss sind noch Plätze für die Mitarbeit frei. Die deutsche Spiegelarbeit bezogen auf die Speziesidentifizierung findet im Arbeitskreis "Speziesanalytik" (NA 057-01-04-01 AK) statt. Alle interessierten Experten sind herzlich eingeladen, sich durch Einbringen in die entsprechenden Arbeitsausgremien auch an der europäischen und internationalen Normung zu beteiligen.