DIN-Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS)
DIN EN 16214-3
Nachhaltigkeitskriterien für die Herstellung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen für Energieanwendungen - Grundsätze, Kriterien, Indikatoren und Prüfer - Teil 3: Biodiversität und Umweltaspekte im Zusammenhang mit Naturschutzzwecken; Deutsche Fassung EN 16214-3:2024
Sustainability and greenhouse gas emission saving criteria for biomass for energy applications - Principles, criteria, indicators and verifiers - Part 3: Sustainability criteria related to environmental aspects; German version EN 16214-3:2024
Einführungsbeitrag
Diese Europäische Norm legt Verfahren, Kriterien und Indikatoren fest, die die Nachhaltigkeitskriterien der Richtlinie 2018/EU/2001 der Europäischen Kommission (RED II), der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, für landwirtschaftliche Biomasse und Forstbiomasse für energetische Anwendungen, das heißt Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomassekraftstoffe, erfüllen. Diese Europäische Norm ist anwendbar für die Erzeugung, den Anbau und die Ernte von Biomasse von landwirtschaftlichen Flächen und Waldflächen für die Herstellung von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomassekraftstoffen. Diese Europäische Norm (EN 16214-3:2022) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 383 "Biodiversität und ökologische Aspekte" erarbeitet, dessen Sekretariat von NEN (Niederlande) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 172-00-10 AA "Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse" im DIN-Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 16214-3:2017-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Um die aktuelle Ausgabe an die Nachhaltigkeitskriterien der Richtlinie 2018/EU/2001 der Europäischen Kommission, der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EER II), anzupassen, wurden einige Nachhaltigkeitskriterien eingeführt und einige neu formuliert. Insbesondere wird mit der EER II die Nachhaltigkeit für Waldbiomasse eingeführt und die Richtlinie wurde auch auf feste Biomasse erweitert.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 172-00-10 AA - Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse