DIN-Normenausschuss Gesundheitstechnologien (NAGesuTech)
DIN CEN ISO/TS 17251
Medizinische Informatik - Geschäftsanforderungen an eine Syntax zum Austausch von Dosierungsinformationen für Arzneimittel (ISO/TS 17251:2023); Englische Fassung CEN ISO/TS 17251:2023
Health informatics - Business requirements for a syntax to exchange structured dose information for medicinal products (ISO/TS 17251:2023); English version CEN ISO/TS 17251:2023
Verfahren
Vornorm
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt die betriebswirtschaftlichen Anforderungen für den strukturierten Inhalt strukturierter oder semi-strukturierter Dosierungsanweisungen fest, indem es die Dosierungsanweisungen in der elektronischen Gesundheitsakte (eGA; englisch: electronic health record, EHR) registriert, klinische Entscheidungshilfen unterstützt und durch Austausch der Arzneimittelbestellungen, bei primärer, sekundärer und tertiärer Versorgung. Dass der Patient die Dosierungsanweisung versteht, ist eine allumfassende Überlegung für die Patientensicherheit und das beste Ergebnis für den Patienten. Verwandte Faktoren werden besprochen, sind aber nicht Teil des eigentlichen Anwendungsbereichs. Dieses Dokument legt kein Informationsmodell fest, außer, dass diese Informationsmodellbegriffe wichtig zur Festlegung der betriebswirtschaftlichen Anforderungen sind. Für diese Norm ist das Gremium NA 176-02-03 AA "Terminologie" bei DIN zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN CEN ISO/TS 17251:2016‑10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) redaktionelle Korrekturen und Klarstellungen; b) Abschnitt 4 über das Verhältnis zu anderen Normen hinzugefügt; c) aktualisierter Abschnitt 3; d) Abschnitt 4 enthält eine Diskussion über die Beziehung zu den IDMP-Standards und klärt die Verwendung von IDMP-Begriffen; e) Unterabschnitt 6.4.9: Höhe entfernt, optionale Laborbeobachtungen hinzugefügt; f) Unterabschnitt 6.4.5 und Unterabschnitt 6.4.7.1 für als Bereich beschriebene Elemente (z. B. Höchst‑/Mindestdosis, Intervall- oder Frequenzbereich) Diskussion von 2-Term- und 3-Term-Darstellungen hinzugefügt; g) Unterabschnitt 6.4.1: Diskussion zu komplexen Anweisungen hinzugefügt (z. B. mehrere Zeitpläne, mehrere Dosismengen); h) Unterabschnitt 6.4.5: klarerer Wortlaut in Bezug auf die Auswahl der Maßeinheit gegenüber der Darstellungseinheit; i) Unterabschnitt 6.4.8: klargestellt, dass die bedingte Verabreichung nicht unbedingt die Indikation für die Arzneimittelverordnung ist; j) Unterabschnitt 6.4.9.4: Möglichkeit hinzugefügt, Datum und/oder Uhrzeit für Merkmale der betreuungsbedürftigen Person bereitzustellen; k) Unterabschnitt 6.4.4.1: Beschreibung und Konformität für Verabreichungsart hinzugefügt; l) Unterabschnitt 6.4.7.1: Option hinzugefügt, um die Häufigkeit basierend auf einem Zeitraum zu haben, wie z. B. „2 Mal über 3 Tage“.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 176-02-03 AA - Terminologie
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 251/WG 1 - Unternehmen und Information
Zuständiges internationales Arbeitsgremium
ISO/TC 215/WG 6 - E-Pharmazie und medizinische Geschäftsvorfälle