DIN-Normenausschuss Gesundheitstechnologien (NAGesuTech)
DIN EN 62305-2 Beiblatt 3
; VDE 0185-305-2 Beiblatt 3:2013-12
Blitzschutz - Teil 2: Risiko-Management; Beiblatt 3: Zusätzliche Informationen zur Anwendung der DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2)
Protection against lightning - Part 2: Risk management; Supplement 3: Additional information for the application of DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2)
Einführungsbeitrag
Anhang B in DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) sieht vor, dass andere Werte, als die dort aufgeführten, ausgewählt werden dürfen, sofern sie begründet sind. In Anhang C in DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) heißt es, dass abweichende Werte von jedem Nationalen Komitee oder nach einer detaillierten Untersuchung ausgewählt werden dürfen. In diesem Beiblatt werden die Tabellen aus DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) Anhang B und Anhang C ergänzt beziehungsweise modifiziert, um den baulichen, technischen und administrativen Gegebenheiten und Besonderheiten in Deutschland besser zu entsprechen. Weiterhin werden auch die in Deutschland vorhandenen Erfahrungen und üblicherweise getroffenen Einschätzungen hinsichtlich der Schadenswahrscheinlichkeiten und der Verluste angemessen berücksichtigt. Das Vorgehen beim Risiko-Management für den Fall von explosionsgefährdeten Anlagen ist in DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) nur unvollkommen und zu allgemein dargestellt. Anhang NX stellt ein solches Vorgehen im Detail und beispielhaft dar. Zwei Fallstudien (Anhang EX) ergänzen diese Darstellung. Grundsätzlich sind die gesetzlichen Vorgaben, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit ergeben, zu beachten. Daraus ergibt sich üblicherweise bei Blitzschutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche mindestens die Schutzklasse II. DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) und DIN EN 62305-3 Beiblatt 2 (VDE 0185-305-3 Beiblatt 2) beschreiben typische Schutzmaßnahmen für Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen zur Erreichung der Schutzziele. Mit Hilfe der Anhänge NX und EX kann die Wirksamkeit der sich aus den vorstehend genannten gesetzlichen Vorgaben ergebenden Schutzmaßnahmen dargestellt und überprüft werden. Die normativen Vorgaben gelten als erreicht, wenn die tolerierbaren Risiken für alle relevanten Schadensarten sicher erreicht oder unterschritten werden. Zuständig ist das DKE/K 251 "Blitzschutzanlagen und Blitzschutzbauteile" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.