DIN-Normenausschuss Gesundheitstechnologien (NAGesuTech)
DIN EN ISO 13606-5
Medizinische Informatik - Kommunikation von Patientendaten in elektronischer Form - Teil 5: Interface Spezifikation (ISO 13606-5:2010); Englische Fassung EN ISO 13606-5:2010
Health informatics - Electronic health record communication - Part 5: Interface specification (ISO 13606-5:2010); English version EN ISO 13606-5:2010
Einführungsbeitrag
Diese Normenreihe legt die Informationsarchitektur für interoperable Kommunikation zwischen Systemen und Diensten fest, die Daten einer EGA (elektronischen Gesundheitsakte) benötigen oder bereitstellen. Diese Normenreihe legt nicht die interne Architektur oder Datenbankgestaltung solcher Systeme fest. Gegenstand der Akte oder eines Auszuges aus der Akte, der übermittelt wird, ist eine einzelne Person, und der Zweck der Kommunikation ist in erster Linie auf die Betreuung dieser Person ausgerichtet. Die Verwendung von Gesundheitsakten für andere Anwendungen wie Verwaltung, Management, Forschung und Epidemiologie, welche die Zusammenfassung mehrerer individueller Gesundheitsakten erfordern, ist nicht der Hauptgegenstand dieser Norm, dennoch kann sie für solche weitergehenden Verwendungen ebenfalls nützlich sein. Teil 5 dieser Norm definiert einen Satz von Schnittstellen für die Nutzung und Bereitstellung von: einem EHR EXTRACT für einen bestimmten zu Behandelnden, wie in Teil 1 dieser Normenreihe festgelegt, einem oder mehreren ARCHETYPE(s), wie sie in Teil 2 dieser Normenreihe festgelegt wurden, einem EHR AUDIT LOG EXTRACT für einen bestimmten zu Behandelnden, wie in Teil 4 dieser Normenreihe festgelegt. Teil 5 legt einen Satz von Interaktionen zur Anforderung jedes dieser genannten Gegenstände sowie zur Bereitstellung der angeforderten Daten beziehungsweise zur Ablehnung von Anforderungen fest. Eine Schnittstelle zur Abfrage der EGA oder von Bestandteilen der EGA, wie sie zum Beispiel für klinische Audits oder Forschungen benötigt werden, liegt außerhalb des Bereichs dieser Norm, obwohl bestimmte, bei der Anforderung eines EHR EXTRACTs zu spezifizierende Auswahlkriterien vorgesehen sind, die auch für die Abfrage von Populationen genutzt werden können. Teil 5 legt die Verarbeitungssicht für Schnittstellen fest, ohne bestimmte Techniken für deren Implementierung als Nachrichten- oder Serviceschnittstelle zu spezifizieren oder einzuschränken. Teil 5 definiert effektiv die Menge an Nutzdaten, die über die einzelnen Schnittstellen kommuniziert werden kann. Er spezifiziert weder Zusatzinformation, wie sie von verschiedenen Transportprotokollen benötigt wird, noch Sicherheitsanforderungen oder Authentisierung, die zwischen den kommunizierenden Parteien vereinbart oder durch unterschiedliche Rechtsprechungen gefordert werden.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 176-02-02 AA - Interoperabilität