DIN-Normenausschuss Gastechnik (NAGas)
DIN EN 15502-2-2
Heizkessel für gasförmige Brennstoffe - Teil 2-2: Heizkessel der Bauart B1; Deutsche Fassung EN 15502-2-2:2024
Gas-fired central heating boilers - Part 2-2: Specific standard for type B1 appliances; German version EN 15502-2-2:2024
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 15502-2-2:2014-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: I) Die wichtigsten technischen Änderungen, die sich aus der Überarbeitung von EN 15502-1 zu EN 15502-1:2021+A1:2023 ergeben, sind in EN 15502-1:2021+A1:2023 enthalten. II) Zusätzliche Änderungen, die sich nicht aus der Überarbeitung von EN 15502-1 zu EN 15502-1:2021+A1:2023 ergeben: a) neue oder allgemein umformulierte Anforderungen: 1) Trennung der Anforderungen und der Prüfverfahren in zwei Abschnitte; 2) Änderungen, die sich aus der Verschiebung zusätzlicher allgemeiner Teile von EN 15502-2-1:2012+A1:2016 und/oder EN 15502-2-2:2014 nach EN 15502-1:2021+A1:2023 ergeben (z. B. wurden alle in den Teilen 2 verwendeten Definitionen nach Teil 1 verschoben, daher gelten die meisten Definitionen für diesen Teil jetzt durch Verweisung auf Teil 1); 3) Definitionen von Installationsanleitung, Gebrauchs- und Wartungsanleitung und technischer Dokumentation werden innerhalb des Dokuments konsequent angewendet; 4) ein Anhang Z mit Bezug auf die GAR wurde hinzugefügt; 5) es werden nur "Installationsanleitung" und "Gebrauchs- und Wartungsanleitung" definiert. Dies sind daher die einzigen Anleitungen, die in diesem Dokument verwendet werden; b) korrigierte Fehler: 9.2, 9.3 und die entsprechenden Unterabschnitte dieses Dokuments korrigieren zwei Fehler, die in EN 15502-2-2:2014 vorhanden waren, und zwar: ⎯ in 9.2.1 "Anforderungen", der festlegte: "Muss EN 15502-1:2012, 9.2.1, entsprechen", aber diese Effizienzanforderungen gelten nicht für Kessel < 400 kW; ⎯ in 9.3 "Wirkungsgrad bei Teillast", der festlegte: "EN 15502-1:2012, 9.3, ist nicht anwendbar", aber in EN 15502-1:2012, 9.3 gibt es die folgenden Unterabschnitte: i) 9.3.1 "Anforderungen", der nicht auf Heizkessel < 400 kW anwendbar ist; ii) 9.3.2 "Prüfungen", der auf Heizkessel mit beliebigem Wert der Wärmebelastung anwendbar ist; c) Einschränkung des Anwendungsbereiches im Vergleich zu den Normen, die von der Reihe EN 15502 ersetzt werden (die im Amtsblatt der Europäischen Union im Rahmen der GAD in Bezug genommen wurden).
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 032-03-01 AA - Häusliche, gewerbliche und industrielle Gasanwendung
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 109/WG 1 - Gasbefeuerte Zentralheizkessel für den häuslichen Bereich