DIN-Normenausschuss Gastechnik (NAGas)
DIN EN 15502-2-1
Heizkessel für gasförmige Brennstoffe - Teil 2-1: Heizkessel der Bauart C und Heizkessel der Bauarten B2, B3 und B5 mit einer Nennwärmebelastung nicht größer als 1000 kW; Deutsche Fassung EN 15502-2-1:2022+A1:2023
Gas-fired central heating boilers - Part 2-1: Specific standard for type C appliances and type B2, B3 and B5 appliances of a nominal heat input not exceeding 1000 kW; German version EN 15502-2-1:2022+A1:2023
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument (EN 15502-2-1:2022) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 109 „Zentralheizkessel für gasförmige Brennstoffe“ erarbeitet, dessen Sekretariat von NEN (Niederlande) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 032-03-01 AA „Häusliche, gewerbliche und industrielle Gasanwendung“ im DIN-Normenausschuss Gastechnik (NAGas), dem auch der Normenausschuss Heiz-, Koch- und Wärmgerät(FNH) und der Normausschuss Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit (NHRS) angehören. DIN EN 15502 besteht unter dem allgemeinen Titel Heizkessel für gasförmige Brennstoffe aus den folgenden Teilen: - Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen, - Teil 2-1: Heizkessel der Bauart C und Heizkessel der Bauarten B2, B3 und B5 mit einer Nennwärmebelastung nicht größer als 1-000 kW, - Teil 2-2: Heizkessel der Bauart B1, - Teil 2-3: Spezifische Norm für Hybrid-Raumheizgeräte, die gasbefeuerte Geräte mit Wärmepumpen in einem Produkt kombinieren. Dieses Dokument legt Anforderungen und Prüfverfahren sowie die Klassifizierung und Kennzeichnung von gasbefeuerten Heizkesseln fest, die mit atmosphärischen Brennern mit oder ohne Gebläse oder mit Vormischbrenner ausgerüstet sind und nachfolgend kurz „Kessel“ genannt werden. Dieses Dokument ist für die gemeinsame Anwendung mit EN 15502-1:2021 vorgesehen. Dieses Dokument schließt gasbefeuerte Zentralheizungskessel der Bauarten C1 bis C(11) und die Bauarten B2, B3 und B5 ein: a) die eine Nennwärmebelastung (bezogen auf den Heizwert) von nicht mehr als 1 000 kW haben; b) die mit einem oder mehreren brennbaren Gasen der drei Gasfamilien mit den in EN 437:2021 genannten Drücken betrieben werden; c) bei denen die Temperatur der Wärme leitenden Flüssigkeit unter normalen Betriebsbedingungen 105 °C nicht überschreitet; d) deren maximaler wasserseitiger Betriebsdruck 6 bar nicht überschreitet; e) bei denen sich unter bestimmten Bedingungen Kondenswasser bilden kann; f) die in der Installationsanleitung entweder als „Brennwertgeräte“, als „Niedertemperaturkessel“ oder als „Standardkessel“ bezeichnet werden. Wenn keine Angabe gemacht wird, wird der Kessel als „Standardkessel“ betrachtet; g) die dafür vorgesehen sind, im Gebäude oder an einer teilweise geschützten Stelle aufgestellt zu werden; h) die dafür vorgesehen sind, nach dem Durchlaufprinzip oder nach dem Speicherprinzip auch Warmwasser als eine Einheit herzustellen; i) die entweder für geschlossene oder offene Wassersysteme ausgelegt sind; j) die entweder modulare oder nicht modulare Kessel sind; k) die von der Art C(10) sind, die mit einem Regel- und Steuergerät für das Gas-Luft-Druckverhältnis ausgestattet sind und ein ∆pmax, saf(min) von 25 Pa haben, sowie C(11) mit Brennwertkesselmodulen, ausgestattet mit einem Regel- und Steuergerät für das Gas-Luft-Druckverhältnis und mit einem ∆pmax, saf(min) von 25 Pa.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 15502-2-1:2022-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) dieses Dokument enthält die Änderung 1, angenommen von CEN am 2023-10-11. Es handelt sich um die Ergänzung des Normungsauftrags „M/595“ im Anhang ZE.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 032-03-01 AA - Häusliche, gewerbliche und industrielle Gasanwendung
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 109/WG 1 - Gasbefeuerte Zentralheizkessel für den häuslichen Bereich