DIN-Normenausschuss Gastechnik (NAGas)
DIN EN 15502-2-1
Heizkessel für gasförmige Brennstoffe - Teil 2-1: Heizkessel der Bauart C und Heizkessel der Bauarten B2, B3 und B5 mit einer Nennwärmebelastung nicht größer als 1000 kW; Deutsche Fassung EN 15502-2-1:2022
Gas-fired central heating boilers - Part 2-1: Specific standard for type C appliances and type B2, B3 and B5 appliances of a nominal heat input not exceeding 1000 kW; German version EN 15502-2-1:2022
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt die Anforderungen und Prüfmethoden, sowie die Klassifizierung und Kennzeichnung von gasbefeuerten Zentralheizungskesseln, die mit atmosphärischen Brennern, ventilatorunterstützten atmosphärischen Brennern oder vollständig vormischenden Brennern ausgestattet sind, und die hiernach als „Kessel“ bezeichnet werden. Dieses Dokument muss in Verbindung mit der FprEN 15502-1:2020 genutzt werden. Dieses Dokument gilt für gasbefeuerte Zentralheizungskessel der Typen C1 bis C(11) und die Typen B2, B3 und B5 (für weitere Hintergrundinformationen zu Gerätetypen siehe EN 1749:2020): a) die eine Nennwärmeleistung (auf Basis des Brennwerts) von höchstens 1000 kW haben; b) die ein oder mehrere brennbare Gase der drei Gasfamilien nutzen bei den Drücken, die in der EN 437:2018 angegeben sind; c) bei denen die Temperatur der Wärmetauscherflüssigkeit 105 °C während des normalen Betriebs nicht überschreitet; d) bei denen der maximale Betriebsdruck im Wasserkreislauf 6 bar nicht überschreitet; e) die unter bestimmten Umständen zur Kondensation führen können; f) die in der Installationsanleitung entweder als „Brennwertkessel“ oder als „Niedertemperaturkessel“ oder als „Standardkessel“ deklariert sind; wenn keine Angabe gemacht wird, ist der Kessel als „Standardkessel“ zu betrachten; g) der dazu bestimmt ist, innerhalb eines Gebäudes oder an einem teilweise geschützten Ort installiert zu werden; h) der dazu bestimmt ist, auch Warmwasser entweder durch den Durchlauf oder Speicherprinzip als einzelne Einheit; i) die entweder für geschlossene Wassersysteme oder für offene Wassersysteme ausgelegt sind; j) die entweder modulare Kessel oder nicht modulare Kessel sind; k) die vom Typ C(10) ausgestattet sind mit Gas-Luft-Verhältnis-Regelung und mit einem ∆pmax, saf(min) von 25 Pa und C(11) mit Brennwertmodulen, die mit einer Gas-Luft-Verhältnis-Regelung ausgestattet sind und die einen ∆pmax, saf haben (min) von 25 Pa. Dieses Dokument enthält Anforderungen an Heizkessel mit bekannter Konstruktion. Bei Kesseln mit alternativen Konstruktionen, die von dieser Norm möglicherweise nicht vollständig abgedeckt werden, muss das mit dieser alternativen Konstruktion verbundene Risiko bewertet werden. Ein Beispiel für eine Bewertungsmethodik basierend auf einer Risikobewertung ist in Abschnitt 11 enthalten. Dieses Dokument deckt nicht alle Anforderungen ab für: aa) Geräte über 1000 kW; ab) Geräte, die zum Anschluss an Gasnetze vorgesehen sind, bei denen die Qualität des verteilten Gases während der Lebensdauer des Geräte (siehe Anhang AB); ac) Geräte mit Abgasklappen; ad) Geräte der Typen B21, B31, B51, C21, C41, C51, C61, C71, C81, C(12) und C(13); ae) C7-Geräte mit einer Nennwärmeleistung (bezogen auf den Heizwert) über 70 kW; af) Geräte mit flexiblen Abgasauskleidungen aus Kunststoff; ag) C(10)-Heizkessel: 1) ohne Gas-Luft-Verhältnis-Regelung oder 2) die nicht kondensierende Geräte sind oder 3) die eine maximale Sicherheitsdruckdifferenz bei minimaler Wärmezufuhr ungleich 25 Pa (∆pmax, saf(min)) aufweisen; ah) C(11) Kessel mit Kesselmodulen: 1) ohne eine Gas-Luft-Verhältnis-Regelung oder 2), die nicht kondensierende Geräte sind, oder 3) die eine maximale Sicherheitsdruckdifferenz bei minimaler Wärmezufuhr ungleich 25 Pa (∆pmax, saf(min)) aufweisen; ai ) Geräte, die dazu bestimmt sind, an einen Abzug mit mechanischer Absaugung angeschlossen zu werden; aj) Oberflächentemperaturen von Außenteilen, insbesondere für Kinder und ältere Menschen; ak) Geräte, die dazu bestimmt sind, Erdgase der zweiten Familie zu verbrennen, bei denen Wasserstoff dem Erdgas zugesetzt wird; al) Geräte mit adaptiver Verbrennungsregelung (ACCF); am) Heizkessel zur Aufstellung in Bereichen, die für ältere Menschen und Kinder zugänglich sind.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 15502-2-1:2017-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die neue Ausgabe wurde an die Anforderungen der Gasgeräteverordnung, Verordnung (EU) 2016/426, angepasst, um eine Harmonisierung dieser Norm unter der Gasgeräteverordnung zu erreichen.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 032-03-01-03 AK - Zentralheizungskessel für gasförmige Brennstoffe
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 109/WG 1 - Gasbefeuerte Zentralheizkessel für den häuslichen Bereich