DIN-Normenausschuss Feinmechanik und Optik (NAFuO)
DIN EN 14143
Atemgeräte - Autonome Regenerationstauchgeräte; Deutsche Fassung EN 14143:2013
Respiratory equipment - Self-contained re-breathing diving apparatus; German version EN 14143:2013
Einführungsbeitrag
Die DIN EN 14143:2013 legt Mindestanforderungen für autonome Regenerationstauchgeräte fest, um das Mindestmaß für den sicheren Gebrauch des Gerätes bis zu einer maximalen Tiefe von bis zu 100 m, abhängig vom jeweiligen Gasgemisch, wie zum Beispiel mit reinem Sauerstoff, mit Sauerstoff-Stickstoff, mit Sauerstoff-Helium oder mit Sauerstoff-Stickstoff-Helium, zu gewährleisten. Prüfungen für die einzelnen Baugruppen und Komponenten wie Atemregler, Sicherheitseinrichtungen, Atemanschlüsse sowie praktische Leistungsprüfungen sind enthalten, um die Übereinstimmung mit den im Dokument genannten Anforderungen (welche ihrerseits Konkretisierungen der grundlegenden Anforderungen der PSA-Richtlinie 89/686/EWG sind) feststellen zu können. Die Anforderungen in dieser Europäischen Norm sind dafür vorgesehen, das Zusammenwirken von Geräteträger, Gerät und - soweit möglich - der Umgebung, in der das Gerät verwendet wird, zu berücksichtigen. Gegenüber DIN EN 14143:2003 wurde der Einsatzbereich, wenn vom Hersteller festgelegt, auf Wassertemperaturen kleiner 4 °C und größer 34 °C erweitert. Ferner wurden Risikokriterien, ein automatisches Gaszuführungssystem, zusätzliche Anforderungen für das manuelle Gassteuerungs- oder -versorgungssystem für den bereitgestellten Sauerstoffpartialdruck, Kriterien für Bestehen/Nichtbestehen sowie ein normativer Anhang über sicherheitsbezogene Software aufgenommen. Diese Norm ist eine Prüfnorm und richtet sich an Hersteller und Prüfinstitute. Für diese Norm ist das Gremium NA 027-02-08 AA "Tauchgeräte" im Normenausschuss Feinmechanik und Optik (NAFuO) im DIN zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 14143:2003-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ausweitung der Wassertemperaturen außerhalb von 4 °C und 34 °C, wenn vom Hersteller festgelegt; b) Aufnahme von Risikokriterien in Tabelle 1 bis Tabelle 3; c) Klarstellung von Tabelle 5 "Hydrostatisches Ungleichgewicht"; d) Aufnahme eines automatischen Gaszuführungssystems; e) Aufnahme von zusätzlichen Anforderungen für das manuelle Gassteuerungs- oder -versorgungssystem für den bereitgestellten Sauerstoffpartialdruck; f) Aufnahme von Kriterien für Bestehen/Nichtbestehen; g) Aufnahme eines normativen Anhang B "Sicherheitsbezogene Software"; h) eindeutige Trennung von Anforderungen und Prüfungen.