DIN-Normenausschuss Feinmechanik und Optik (NAFuO)
Sicherheit von Maschinen - Laserbearbeitungsmaschinen - Teil 2: Sicherheitsanforderungen an handgeführte Laserbearbeitungsgeräte (ISO 11553-2:20xx)
Kurzreferat
Dieser Teil der ISO 11553 gilt für Anforderungen an die in ISO 11553-1 definierten Laserbearbeitungsgeräte, die von Hand geführt oder positioniert werden. Der Zweck dieses Teiles der ISO 11553 besteht darin, die Aufmerksamkeit auf die besonderen Gefährdungen zu richten, die mit der Anwendung von handgeführten und handpositionierten Laserbearbeitungsgeräten verbunden sind und Verletzungen von Personen zu verhindern. Dazu werden sowohl die Bereiche der Gefährdungsanalyse als auch der Risikobewertung sowie Schutzmaßnahmen erfasst. Anforderungen mit Bezug auf Lärm als Gefährdung werden in diesem Teil der ISO 11553 nicht erfasst. Diese Anforderungen müssen in einer Änderung zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt werden. Dieser Teil der ISO 11553 ist nicht auf Laserprodukte oder Einrichtungen anwendbar, die nur oder ausdrücklich für Anwendungen hergestellt werden, die außerhalb des Anwendungsbereichs der ISO 11553-1 liegen.
Beginn
2022-02-16
WI
00123112
Geplante Dokumentnummer
prEN ISO 11553-2 rev
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 027-01-18-03 AK - Systeme, Schnittstellen und Sicherheit
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 123 - Laser und Photonik