NA 023

DIN-Normenausschuss Ergonomie (NAErg)

Norm [AKTUELL]

DIN EN 14682
Sicherheit von Kinderbekleidung - Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung - Anforderungen; Deutsche Fassung EN 14682:2014

Titel (englisch)

Safety of children's clothing - Cords and drawstrings on children's clothing - Specifications; German version EN 14682:2014

Einführungsbeitrag

Im Rahmen des Mandats Nr. M/309 der Europäischen Kommission, welches sich auf die Sicherheit der Verbraucher hinsichtlich Zugbändern oder Kordeln an Kinderbekleidung bezieht und am 9. März 2001 herausgegeben wurde, war CEN aufgefordert, Normen oder Spezifikationen zu Kordeln und Zugbändern an der Bekleidung für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren zu erarbeiten. Das Ziel dieser Europäischen Norm ist es, das Risiko des unbeabsichtigten Hängenbleibens durch Kordeln oder Zugbänder an Kinderbekleidung zu minimieren und dabei Folgendes zu berücksichtigen: a) das Alter des Kindes; b) Verhalten und Aktivitäten von Kindern entsprechend ihrem Alter und ihrer Entwicklungsstufe, zum Beispiel Spielen auf Spielplätzen, Klettern auf Bäume, Fahren mit dem Bus oder mit der Bahn, Fähigkeit, auf sich selbst aufzupassen, und, sofern zutreffend, Grad der Beaufsichtigung; c) nationale Unfallstatistiken weisen darauf hin, dass sich schwere Unfälle unter Beteiligung von Kordeln und Zugbändern an Kinderbekleidung vor allem in zwei Altersgruppen bei Kindern ereignen: 1) jüngere Kinder: Hängenbleiben von Kapuzenkordeln an Spielgeräten, wie zum Beispiel Rutschen, was zu Todesfällen führt; 2) ältere Kinder und Jugendliche: Hängenbleiben von Kordeln und Bändern des Taillenbereichs und der unteren Säume der Kleidungsstücke in sich bewegenden Fahrzeugen, wie zum Beispiel in Bustüren, Skiliften und an Fahrrädern, was zu schweren Verletzungen oder zum Tod durch Mitschleifen oder Überrollen durch das Fahrzeug führt. Zusätzlich haben elastische Kapuzenkordeln oder Kordeln im Halsbereich zu zahlreichen Gesichts-verletzungen geführt. Kinderbekleidung wird in der EU üblicherweise nach der Körperhöhe als dem Hauptmaß und manchmal nach dem Alter als einem zusätzlichen Anhaltspunkt verkauft. Babybekleidung (bis zum Alter von etwa 1 Jahr) wird im Allgemeinen nach der Länge des Babys verkauft, auch wenn in einigen Ländern das Gewicht des Babys verwendet wird. Alle Brust-, Taillen- und Hüftmaße sind Nebenmaße. Diese Europäische Norm legt Anforderungen an Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung, einschließlich Karnevals- und Rollenkostüme sowie Skibekleidung, für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren fest. Innerhalb des Anwendungsbereiches dieser Europäischen Norm ist es nicht möglich, alle potenziellen Gefahren abzudecken, die ein unsicheres Kleidungsstück verursachen kann. Umgekehrt besteht die Möglichkeit, dass erkennbare spezielle Gefährdungen durch bestimmte Ausführungsformen/Designs des Kleidungsstücks für bestimmte Altersgruppen kein Risiko darstellen. Es wird empfohlen, eine individuelle Risikobeurteilung an jedem Kleidungsstück durchzuführen, um sicherzustellen, dass dieses keine Gefährdung für den Träger darstellt. Diese Europäische Norm gilt nicht für Folgendes (Begründung, siehe Anhang C): a) Artikel für Säuglinge und Kleinkinder, wie zum Beispiel Lätzchen, Windeln und Schnullerhalter; b) Schuhe, Stiefel und ähnliche Schuhwaren; c) Handschuhe, Hüte, Mützen und Schals; d) Krawatten/Fliegen/Halstücher, die mit einem Hemd oder einer Bluse zu tragen sind; e) Gürtel, mit Ausnahme gebundener Gürtel, welche Bestandteil des Anwendungsbereichs sind; f) Hosenträger; g) religiöse Bekleidung; h) Festbekleidung, wie sie auf zivilen oder religiösen Feiern, nationalen oder regionalen Festen getragen wird, unter der Voraussetzung, dass diese für begrenzte Zeiträume und unter Aufsicht getragen wird; i) spezielle Sport- und Freizeitbekleidung, die im Allgemeinen nur für begrenzte Zeiträume und unter Aufsicht getragen wird, wie zum Beispiel Rugby-Shorts, Taucheranzüge und Tanzbekleidung, mit Ausnahme von Fällen, in denen solche Kleidungsstücke häufig als Tages- oder Nachtbekleidung getragen werden; j) Theaterkostüme, die für Theatervorstellungen verwendet werden; k) Schürzen, die über bestimmte Zeiträume und unter Aufsicht am Tag getragen werden, um die Bekleidung bei Aktivitäten wie Malen und Kochen oder während der Mahlzeiten gegen Anschmutzen zu schützen; l) Taschen und Geldbeutel. Für diese Norm ist der DIN-Arbeitsausschuss NA 106-01-02 AA "Textilien und Bekleidung - Kennzeichnung, Anforderungen und Prüfverfahren; SpA zu CEN/TC 248/WG 10 und WG 20 und ISO/TC 133" bei DIN zuständig.

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 14682:2008-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) neuen Absatz für Beutel und Täschchen, die häufig als koordinierendes Zubehör für Kinderbekleidung verkauft werden, in den Anwendungsbereich aufgenommen; b) neue Begriffe aufgenommen und Abschnitt neu geordnet; c) Definition für Gürtel hinzugefügt, um eine Unterscheidung vom gebundenen Gürtel vorzunehmen; d) Definition für gebundenen Gürtel oder Schärpe überarbeitet; e) neue Definition für Hosenträger aufgenommen; f) neue Definition für am weitesten geöffnet und flach ausgelegt aufgenommen; g) neue Definition für gelockerter natürlicher Zustand aufgenommen; h) neue Definition für dreidimensionale Befestigung aufgenommen; i) Kapuzen-, Hals- und oberer Brustbereich in Kopf-, Hals- und oberer Brustbereich geändert; j) in Abschnitt 3, Anforderungen neue Anmerkung aufgenommen, um die funktionellen Hängeschlaufen zu berücksichtigen; k) in 3.2 und 3.3 die Benennung Kapuze gestrichen und durch Kopf ersetzt; l) 3.4 überarbeitet; m) 3.7 überarbeitet, um alle Ärmellängen und andere Bänder zu berücksichtigen, die sich nicht an Säumen befinden; n) in Anhang B neuen Absatz aufgenommen, der verdeutlicht, dass es sich bei den zum Festlegen der Körperhöhe von Kindern in EN 14682:2004 verwendeten anthropometrischen Daten um die Angaben der größten Kinder in Europa handelt; o) Anhang C erweitert, um Begründungen für den Ausschluss vom Anwendungsbereich und Begründungen für Anforderungen an die Länge von Zugbändern und Kordeln zu geben; p) in Anhang D neue verbesserte Messverfahren aufgenommen; q) in Anhang F verbesserte Bilder zum Darstellen der Anforderungen aufgenommen; r) im gesamten Europäischen Dokument zur Unterstützung des Lesers die in den Begriffen definierten Benennungen kursiv geschrieben.

Dokument: zitiert andere Dokumente

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 106-01-02 AA - Textilien und Bekleidung - Kennzeichnung, Anforderungen und Prüfverfahren; SpA zu CEN/TC 248/WG 10, WG 20, WG 38 und ISO/TC 133  

Zuständiges europäisches Arbeitsgremium

CEN/TC 248/WG 20 - Sicherheit von Kinderbekleidung  

Ausgabe 2015-03
Originalsprache Deutsch
Übersetzung Englisch
Preis ab 117,70 €
Inhaltsverzeichnis

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M. Eng.

Ulrike Deubel

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