DIN-Normenausschuss Ergonomie (NAErg)
Rückblick: Konferenz zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Am 2. Juni hat die hybride Konferenz "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Hintergründe, Umsetzung und Praxisbeispiele" in Berlin und live online stattgefunden. Eingeladen hatten DIN e.V., Bitkom e.V. und die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Mit insgesamt 14 Vorträgen bot die Konferenz den Teilnehmenden ein umfangreiches und auch inhaltlich abwechslungsreiches Programm. Vor Ort in der Hauptstadtrepräsentanz der Deutsche Telekom nahmen 80 Personen an der Veranstaltung teil, online waren es über 400. Die Teilnehmenden kamen aus der Wirtschaft, der Normung und von öffentlichen Stellen und Verbänden. Eröffnet wurde die Veranstaltung mit einem Grußwort von Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt in Deutschland die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest. Das Gesetz muss bis Juni 2025 umgesetzt werden – ab diesem Zeitpunkt müssen die im BFSG aufgeführten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Dazu gehören beispielsweise Smartphones und Smart-TV, Bank- und Fahrkartenautomaten, E-Books sowie Online-Shops.
Das Gesetz und die entsprechenden Normen werden einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Barrierefreiheit leisten und damit unmittelbare Auswirkungen auf die insbesondere digitale Teilhabe aller Menschen haben.
Inhalte der Konferenz
Wie die Umsetzung des Gesetzes funktioniert, dazu wurde in Vorträgen informiert. Die Hintergründe und die Rahmenbedingungen zur Umsetzung des BFSG wurde im ersten Vortragsblock durch Sprecherinnen und Sprecher der Europäischen Kommission, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesfachstelle Barrierefreiheit erläutert. Es folgte eine Einführung zur Rolle der Normung, in relevante Normen, wie der für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik wesentlichen Norm DIN EN 301 549, sowie ein Vortrag dazu, wie Organisationen die erforderlichen Kompetenzen zur Umsetzung des BFSG aufbauen können. Zum Abschluss zeigten Rednerinnen und Redner aus Unternehmen, deren Produkte und Dienstleistungen unter das BFSG fallen, verschiedene Praxisbeispiele.
Weiterführende Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat die Bundesfachstelle Barrierefreiheit auf ihrer Webseite zusammengestellt. Anlässlich der Konferenz wurde außerdem ein kurzes Video erstellt, in dem die wichtigsten Fragen zum BFSG beantwortet werden. Die Konferenz wurde aufgezeichnet und wird im Nachgang online zur Verfügung gestellt.