DIN-Normenausschuss Eisen-, Blech- und Metallwaren (NAEBM)
DIN EN ISO 5395-3
Gartengeräte - Sicherheitsanforderungen für verbrennungsmotorisch angetriebene Rasenmäher - Teil 3: Rasenmäher mit Fahrersitz mit sitzendem Benutzer (ISO 5395-3:2013 + Amd 1:2017, korrigierte Fassung 2017-03); Deutsche Fassung EN ISO 5395-3:2013 + A1:2017
Garden equipment - Safety requirements for combustion-engine-powered lawnmowers - Part 3: Ride-on lawnmowers with seated operator (ISO 5395-3:2013 + Amd 1:2017, Corrected version 2017-03); German version EN ISO 5395-3:2013 + A1:2017
Einführungsbeitrag
Mit der Änderung 1 zu DIN EN ISO 5395-3:2013 wurden die Anforderungen an den Tastschalter neu definiert und die Anforderungen zum Entsperren der Feststellbremse geändert. Zudem wurde die Masse von 600 kg auf 400 kg gesenkt, ab der eine Überrollschutzeinrichtung erforderlich ist. Unter Druck stehende Bauteile des Hydrauliksystems wurden auf unter Druck stehende Schläuche begrenzt und die Anforderungen an das Schneidwerkzeug bei plötzlichem Schlag modifiziert. Im Anhang A wurde die Anforderung gestrichen, dass die Grasfangeinrichtung auch in leerem Zustand zu testen ist. Außerdem wurde das Bild B.4 "Prüfarm" ersetzt. Für diese Norm ist das Gremium NA 020-00-11-01 UA "Rasenmäher" bei DIN zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN ISO 5395-3:2014-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in den normativen Verweisungen wurde der Hinweis auf ISO 13849-1 gestrichen und in den Literaturhinweisen aufgenommen; b) in 4.3 wurden die Anforderungen an den Tastschalter neu definiert; c) in 4.4.3 wurden die Anforderungen zum Entsperren der Feststellbremse geändert; d) in 4.7 wurde die Masse von 600 kg auf 400 kg gesenkt, ab der eine Überrollschutzeinrichtung erforderlich ist; e) in 4.14 wurden die unter Druck stehenden Bauteile des Hydrauliksystems auf unter Druck stehende Schläuche begrenzt; f) die Anforderungen an das Schneidwerkzeug bei plötzlichem Schlag, siehe 5.2, wurden modifiziert; g) in A.2.7, 1. Absatz, wurde die Anforderung gestrichen, dass die Grasfangeinrichtung auch in leerem Zustand zu prüfen ist; h) das Bild B.4 "Prüfarm" wurde ersetzt; i) ein neuer Anhang ZA wurde aufgenommen.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 020-00-11-01 UA - Rasenmäher
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 144/WG 7 - Garten- und Landschaftspflegegeräte