DIN-Normenausschuss Dental (NADENT)
DIN EN ISO 22674
Zahnheilkunde - Metallische Werkstoffe für festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz und Applikationen (ISO 22674:2022); Deutsche Fassung EN ISO 22674:2022
Dentistry - Metallic materials for fixed and removable restorations and appliances (ISO 22674:2022); German version EN ISO 22674:2022
Einführungsbeitrag
Legierungen aus metallischen Werkstoffen werden in der Zahnheilkunde heute in der Prothetik am häufigsten verwendet. Viele Kronen und Brücken für den festsitzenden Zahnersatz und Stützgerüste bestehen aus metallischen Werkstoffen. Um die sehr hohe Qualität und Sicherheit dieser Produkte weiter zu verbessern wurde diese Norm erstellt. Die Internationale Norm wurde von der ISO/TC 106/SC 2/WG 21 "Metallische Werkstoffe" (Sekretariat: DIN) zusammen mit dem CEN/TC 55 "Zahnheilkunde" (Sekretariat: DIN) erstellt. Zuständig ist der Arbeitsausschuss NA 014-00-17 AA "Metalle" des DIN-Normenausschusses Dental (NADENT).
In der Norm werden Anforderungen an und Prüfverfahren für metallische Werkstoffe für festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz festgelegt. Beschrieben werden die chemische Zusammensetzung, die Grenzwerte für die gefährlichen Elemente, die Bioverträglichkeit, die mechanischen Eigenschaften, die Dichte, die Korrosionsbeständigkeit, die Anlaufbeständigkeit, die Solidus- und Liquidustemperatur und die lineare thermische Ausdehnung. Anforderungen an die Gebrauchsanweisung, an die Kennzeichnung und die Etikettierung sind in der Norm ebenfalls enthalten.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN ISO 22674:2016-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufnahme von Produkten, die mit additiven und subtraktiven Fertigungsverfahren hergestellt werden; b) Revision des Abschnitts „Begriffe“ und Aufnahme von neuen Begriffen für moderne Fertigungsverfahren; c) Aufnahme einer Übersicht der Symbole in Abschnitt 4 als Tabelle 1; d) statische Bestimmung des Elastizitätsmoduls wurde in 8.6.1.3 hinzugefügt (als zusätzliche Option); e) Anforderung an einen Prüfbericht wurde als Abschnitt 9 aufgenommen; f) Harmonisierung der Symbole in den Gleichungen.