DIN-Normenausschuss Dental (NADENT)
DIN 13938
Zahnheilkunde - Absaugelemente für Absaugeinrichtungen
Dentistry - Suction elements for suction devices
Einführungsbeitrag
Die Norm gilt für Absaugelemente, die in der Zahnarztpraxis zum Absaugen von festen und flüssigen Substanzen aus der Mundhöhle des Patienten verwendet werden. Sie beschreibt Maße für Kanülenenden und Aufnahmehülsen der Absaugelemente sowie die zur Kennzeichnung erforderlichen Angaben.
Speichelsauger sind bei der zahnärztlichen Behandlung notwendig, um flüssige oder feste Bestandteile aus der Mundhöhle des Patienten zu entfernen. Die Absaugkanülen werden zum Absaugen sowie zum Abhalten der Zunge und/oder Wange verwendet und sind aus Kunststoff in verschiedenen Farben erhältlich. Spraynebelabsauganlagen sind bei der Anwendung hochtouriger Antriebe notwendig, damit Kühl- oder Spülwasser und Spray, Speichel sowie Blut aus der Mundhöhle des Patienten entfernt werden. Absaugungen reduzieren bei gut trainierter Absaugmethode das aus dem Mund des Patienten austretende Aerosol und sind somit ein wichtiger Bestandteil der Infektionsprävention des Zahnarztes und seiner Mitarbeiter. Die Notwendigkeit einer frischen, mindestens desinfizierten Absaugkanüle für jeden Patienten ist ebenso unbestritten wie das Spülen der Absaugschläuche mit Wasser nach jeder Behandlung.
In DIN EN ISO 10637 werden Festlegungen für Absaugsysteme mit hoher und mittlerer Durchflussmenge beschrieben, ohne dass die Anschlussmaße für die Kanülenenden und Aufnahmehülsen der Absaugelemente festgelegt werden.
Diese Norm wurde erstellt, um bei den Absaugelementen die Austauschbarkeit von Kanülenenden und Aufnahmehülsen mit den Absaugschläuchen der Absaugsysteme sicherzustellen.
Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 014-00-05 AA "Zahnärztliche Ausrüstung" im NADENT erstellt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 13938-1:1986-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufnahme von Begriffen zur Klärung der jeweiligen Aussagen; b) Reduzierung der zulässigen Toleranz für das Kanülenende bei der großlumigen Absaugung von 30´auf 15´; c) Anforderungen an die Kennzeichnung auf der Verpackung sowie an die Markierung auf dem Absaugelement.