DIN-Normenausschuss Dental (NADENT)
NA 014-00-08-03 AK
Abnahme- und Konstanzprüfung
Die zahnärztlichen Röntgenaufnahmen verteilten sich 2017 auf intraorale Aufnahmen (68 %), Panoramaaufnahmen (29 %) und andere (3 %). Die nach der StrSchV (früher RöV) erforderliche Abnahmeprüfung von zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen erfolgt durch einen Techniker des Herstellers nach DIN 6868-151 „Abnahmeprüfung nach RöV (Röntgenverordnung) an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen — Regeln für die Prüfung der Bildqualität nach Errichtung, Instandsetzung und Änderung“. Darin werden die verschiedenen Prüfverfahren für zahnärztliche Röntgeneinrichtungen für intraorale Röntgenbildempfänger, für Panoramaschichtaufnahmen mit einem extraoralen Röntgenbildempfänger und für Röntgeneinrichtungen für die Cephalometrie beschrieben. Mit der Überarbeitung der Norm wurde 2016 begonnen. Die wichtigste Änderung ist die Übernahme des Linienpaarauflösungsvermögens für Panoramaschicht- und Fernröntgenverfahren aus der Qualitätssicherungs-Richtlinie von 2,5 Lp/mm. Bei der Durchführung von Abnahmeprüfungen an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen wird zwischen konventioneller (Film) oder digitaler Bildgebung unterschieden. Die digitale Bildgebung wird weiter unterteilt in: DR (Digital Radiographie): digitale Röntgeneinrichtung mit einem Röntgenbild-empfänger, der diskrete Detektorelemente enthält (z.B. Festkörperdetektor). CR (Computed Radiographie): digitale Röntgeneinrichtung, bei der Speicherleuchtstoff-Folien als „Röntgenbildempfänger“ eingesetzt werden (Röntgenspeicherfolien). Die Konstanzprüfung erfolgt durch den Betreiber nach DIN 6868-5. Mit der Überarbeitung der DIN 6868-5 „Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben — Teil 5: Konstanzprüfung nach RöV an zahnärztlichen Röntgenein-richtungen“ wurde 2017 begonnen. Die Norm legt Verfahren fest, um die Konstanz maßgebender Kenngrößen von Röntgenaufnahmen zu prüfen. Damit kann festgestellt werden, ob die Eigenschaften des bildgebenden Systems konstant geblieben sind. Als Basis werden die Eigenschaften zum Zeitpunkt der Abnahmeprüfung herangezogen. Die Norm-Entwürfe wurden 2017 bzw. März 2018 beim NAR zur Veröffentlichung eingereicht. Durch einen Wechsel in der Geschäftsführung des NAR ergab sich eine Produktionsverzögerung. Zugesagt wurde, dass die Norm-Entwürfe E DIN 6868-5 und E DIN 6868-151 vom NAR Anfang 2019 veröffentlicht werden sollen.