NA 014

DIN-Normenausschuss Dental (NADENT)

NA 014-00-08 AA
Röntgendiagnostik

Der Arbeitsausschuss bearbeitet die Normung im Bereich der zahnärztlichen Röntgendiagnostik (z. B. intraorale Aufnahmen, Panoramaschichtaufnahmen, seitliche Fernröntgenaufnahmen, dentale Volumentomografie). Der Anteil der digitalen Röntgensysteme hat in der letzten Dekade stark zugenommen und lag 2016 erstmals bei 50 %. Durch die Anwendung der neuen Techniken ergeben sich bedeutsame Veränderungen, die in den Normen berücksichtigt werden müssen. Auf der Grundlage der gesetzlichen Anforderungen aus der Röntgenverordnung (RöV) und dem Medizinproduktegesetz (MPG) erstellt der Arbeitsausschuss die erforderlichen Normen. Bei Röntgengeräten erfolgt die Zulassung nach dem MPG, während der Betrieb und die dabei notwendige Überwachung nach dem StrSchG erfolgen: Bei Röntgengeräten ist für den Betrieb eine Abnahmeprüfung durch den Sachverständigen in der Zahnarztpraxis sowie eine regelmäßige Konstanzprüfung durch den Betreiber erforderlich. Der Arbeitsausschuss koordiniert die Normungsaktivitäten von drei Arbeitskreisen mit dem Normenausschuss Radiologie, damit die speziellen Gegebenheiten in der Zahnarztpraxis berücksichtigt werden. Die durch eine Röntgenaufnahme in der Zahnarztpraxis entstehende Strahlenbelastung ist sehr gering. Sie ist kleiner als die natürliche (kosmische) Strahlenbelastung, die ein Mensch bei einem Flug von Deutschland nach Mallorca (intraorale Aufnahme) bzw. nach USA (Panoramaschichtaufnahme) oder beim Rauchen einer einzelnen Zigarette erhält. Die zahnärztliche Anforderung an eine hervorragende Auflösung der Röntgenaufnahmen für eine bestmögliche Diagnostik muss mit dem Strahlenschutz abgeglichen werden. Die nationale Umsetzung der neuen europäischen Strahlenschutzrichtlinie 2013/59/EURATOM erfolgte im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), das am 27. Juni 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Die bisherige deutsche Trennung in Strahlenschutz- und Röntgenverordnung wurde nicht fortgeführt. Das neue StrSchG gilt endgültig seit dem 1.1.2019, wobei die untergesetzlichen Regelungen (Verordnungen) am 05.12.2018 vom Kabinett verabschiedet wurden.

Untergremien von NA 014-00-08 AA

Kurzbezeichnung Name Untergremien
NA 014-00-08-01 AK - ruhend Zahnärztliche röntgenologische Durchführungsempfehlungen 0
NA 014-00-08-02 AK - ruhend Monitore 0
NA 014-00-08-03 AK - ruhend Abnahme- und Konstanzprüfung 0
NA 014-00-08-06 AK - ruhend Dreidimensionale Bildgebung 0
NA 014-00-08-07 AK - ruhend DICOM Dental 0

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DIN-Normenausschuss Dental (NADENT)
Frau

Clara Engesser

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75172 Pforzheim

Tel.: +49 7231 9188-29
Fax: +49 7231 9188-33

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