DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
DIN 21912-1
Bergmännisches Risswerk - Tagebau - Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Mine plans - Opencast mining - Part 1: General requirements
Einführungsbeitrag
Die Norm bildet die Grundlage für die Dokumentation von Tagebauen, in denen Bodenschätze nach dem Bundesberggesetz gewonnen werden. Dazu zählen neben Großtagebauen, wie z. B. im Braunkohlenbergbau, auch Tagebaue zur Gewinnung von Steinen und Erden, die oft Ausdehnungen von unter 1 km2 besitzen. Entsprechend breit angelegt sind die Festlegungen der Norm. Wesentlicher Bestandteil der Norm sind die Darstellungen von Böschungen, die im Tagebau den Stand der Gewinnung bzw. der Verkippung markieren. Von Bedeutung sind auch die schon während der Betriebszeit und nach der Stilllegung vorgenommene Wiedernutzbarmachung der durch den Tagebau beanspruchten Flächen sowie Gefahren-, Sicherheits- und Schutzbereiche, die bei der Gewinnung zu beachten sind. Festlegungen zu betrieblichen Sonderdarstellungen und Wertlinien vervollständigen die Norm. Zahlreiche Beispiele ergänzen die normativen Festlegungen.
Die Normen über das Bergmännische Risswerk sind nach der Markscheider-Bergverordnung bei der Herstellung und Ausgestaltung von Karten, Rissen und Plänen des Bergmännischen Risswerkes in allen Bergbauzweigen anzuwenden.
Die Norm wurde vom Arbeitskreis "Tagesgegenstände, Tagebaue" des Arbeitsausschusses Markscheidewesen im FABERG erstellt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 21912:1992-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Norm dem Stand der Technik angepasst; b) Norm redaktionell überarbeitet; c) Zeichen für steile Böschungen bei Nassgewinnung, Schüttkegel, renaturierte Flächen, Sukzessionsflächen, nachbrechende Böschungen, bergbauliche Abfälle, Uferlinie, Grundwasserfließrichtung und -geschwindigkeit, Grundwasserbeschaffenheit neu aufgenommen; d) farbliche Differenzierung der Gewinnungsböschungen entsprechend dem Bodenschatz entfällt; e) Beispiele für Angabe des Messungsdatums und Mächtigkeitslinien ergänzt; f) Beispiele für die Darstellungen von nicht vollständig aufgenommenen Böschungen, Dammschüttungen, Unterwassersituationen, nicht zugänglichen Böschungsbereichen, teilweise überkippter Einlagerung von bergbaulichen Abfällen hinzugefügt; g) Zeichen für Flächeneinziehung, Flächenrückgabe, Lagerstättenfreilegung entfallen; h) Zeichen für Bereich alter Kippen, Lagerstättengewinnung geändert.