DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
DIN 4084
Baugrund - Geländebruchberechnungen
Soil - Calculation of embankment failure and overall stability of retaining structures
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument gibt Leitlinien für den rechnerischen Nachweis der Gesamtstandsicherheit für Stützbauwerke und der erforderlichen konstruktiven Bauteile an Geländesprüngen nach DIN 1054, Grenzzustand GEO-3, unabhängig von ihrer Konstruktion und Gründungsart, sowie für Böschungen und Hänge, unabhängig von ihrer Gestalt. Hier enthaltene Regelungen für Böschungen gelten auch für Hänge, sofern nichts anderes angegeben ist. Dieses Dokument enthält die Berechnungsgrundlagen und Berechnungsverfahren, die zur Ermittlung des Grenzzustands der Tragfähigkeit im ebenen Fall beim Abrutschen auf angenommenen Gleitflächen benötigt werden. Die Verfahren sind auch dann anwendbar, wenn sich der Erdkörper ohne Bildung einer Gleitfläche allein durch Scherzonen verformt. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-05-04 AA "Baugrund, Berechnungsverfahren" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 4084:2009-01 und DIN 4084/A1:2017-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Dokument komplett redaktionell überarbeitet; b) Anwendungsbereich wurde angepasst an DIN EN 1997 und konkretisiert im Hinblick auf die Angaben zu Bruchmechanismen mit einsinnig gekrümmten und ebenen Gleitflächen für ebene Verformungen und Spannungsfelder eines ebenen Erdkörpers mit in dieser Richtung konstantem Querschnitt und gleichen Baugrundeigenschaften; c) Einarbeitung von DIN 4084/A1:2017-10; d) Hinweise zum Grenzzustand und zur Bemessungssituation wurden analog zu DIN 1054 angepasst; e) Abschnitt "Lamellenfreie Verfahren bei kreisförmigen Gleitlinien" komplett überarbeitet; f) informativen Anhang A "Hinweise auf die Lage des ungünstigsten Gleitkreismittelpunkts bei Böschungsfußkreisen" entfernt; g) informativen Anhang A "Fallunterscheidungen für Zugglieder" ergänzt; h) Angaben zu Grenzwinkel ΨA für selbstspannende Anker angepasst; i) Bilder überarbeitet und neu im Text angeordnet; j) normative Verweisungen aktualisiert.