DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
DIN ISO 8601-1
Datum und Uhrzeit - Darstellung für den Informationsaustausch - Teil 1: Grundlegende Regeln (ISO 8601-1:2019)
Date and time - Representations for information interchange - Part 1: Basic rules (ISO 8601-1:2019)
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt die Darstellung von Datumsangaben des Gregorianischen Kalenders und von Uhrzeiten auf der Grundlage der 24-Stunden-Uhr sowie zusammengesetzte Elemente davon als Zeichenketten für den Informationsaustausch fest. Es gilt auch für die Darstellung von Zeitangaben und Zeitverschiebungen basierend auf der koordinierten Weltzeit (UTC). Dieses Dokument schließt die Darstellung von Datumselementen aus anderen Kalendern als dem Gregorianischen Kalender oder Zeitangaben, die nicht der 24-Stunden-Uhr entsprechen, aus. Dieses Dokument deckt nicht die Zeichencodierung von den in diesem Dokument festgelegten Darstellungen ab.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN ISO 8601:2006-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die im internationalen Vorwort genannten Änderungen, insbesondere die Umwandlung zu einem Teil 1 mit dem Teilnamen "Grundlegende Regeln", um einen Teil 2 der Norm mit dem Titel "Erweiterungen" zu ergänzen; b) Neu ist der Oberbegriff "Zeitintervalldarstellung" für die Uhrzeitbegriffe "Volle Sekunde", "Volle Minute" und "Volle Stunde" – die beiden letzten wurden schon in DIN ISO 8601:2006, Abschnitt 3.2.3 (jetzt 4.2.3) in der umgangssprachlichen Erklärung der Uhrzeit verwendet – und für die Kalenderentitäten Kalendertag bis Kalenderjahr. Analog kann der Begriff "Voller Tag" gebildet werden, um die in der Vorgängernorm notwendige Unterscheidung von Tag im Sinne der Dauer eines Kalendertages und im Sinne der Zeiteinheit d zu vermeiden; c) Im Anwendungsbereich wurde insbesondere der letzte Absatz weggelassen: "Diese internationale Norm ordnet Datenelementen, die im Sinne dieser internationalen Norm dargestellt werden, keinerlei bestimmte Bedeutung oder Interpretationen zu. Deren Bedeutung wird durch den Kontext der Anwendung bestimmt." Dies deutet zusammen mit der Ersetzung des von der Uhrenskala stammenden Begriffs "Zeitskalenstrich" durch "Zeitangabe" daraufhin, dass in dieser Norm Zeitangaben Werte von Digitaluhren sind, die eine Laufzeit besitzen, z. B. 12:00 die Laufzeit 1 min, da die Anzeige 12:00 mit der Anzeige 12:01 endet, Dagegen hat in Deutschland in der Regel 12:00 die Bedeutung Punkt 12 Uhr, insbesondere bei Vorgabewerten.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 043-03-03 AA - Elektronisches Geschäftswesen