DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
DIN EN 1366-1
Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen - Teil 1: Lüftungsleitungen; Deutsche Fassung EN 1366-1:2014+A1:2020
Fire resistance tests for service installations - Part 1: Ventilation ducts; German version EN 1366-1:2014+A1:2020
Einführungsbeitrag
Bei dieser konsolidierten Neuausgabe von DIN EN 1366-1 handelt es sich um eine Änderung von DIN EN 1366-1:2014. DIN EN 1366-1 legt ein Verfahren zur Bestimmung des Feuerwiderstands von vertikalen und horizontalen Lüftungsleitungen, einschließlich Zugangsklappen, fest, die fester Bestandteil der zu prüfenden Leitungen sind. Die Prüfung untersucht das Verhalten von Leitungen, die Brandeinwirkung von außen (Leitung A) sowie Brandeinwirkung innerhalb der Leitung (Leitung B) ausgesetzt sind. DIN EN 1366-1 wird in Zusammenhang mit DIN EN 1363-1 angewendet. Anhang A enthält eine allgemeine Anleitung und Hintergrundinformationen. DIN EN 1366-1 gilt nicht für Leitungen, deren Feuerwiderstand von der Feuerwiderstandsklasse einer Decke oder Wand abhängig ist (wobei Leitungen in Hohlräumen in feuerwiderstandsfähigen Schächten oder Decken eingeschlossen sind), Leitungen mit Brandschutzklappen an den Durchführungsstellen von raumabschließenden Bauteilen, ein-, zwei- oder dreiseitige Leitungen und Befestigungsmittel von Abhängevorrichtungen zum Beispiel Anker) an Decken oder Wänden. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 127 "Baulicher Brandschutz" erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) war hierfür der Arbeitsausschuss NA 005-52-06 AA "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Lüftungsleitungen" zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 1366-1:2014-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) das Europäische Vorwort wurde korrigiert; b) im Abschnitt 3 wurde ein neuer Begriff hinzugefügt; c) die Unterabschnitte 9.1.2.3, 11.2.2 und A.6 wurden geändert; d) Unterabschnitt 13.6.6 wurde ergänzt; e) im Unterabschnitt 13.13 wurde der Titel von Bild 12 geändert sowie das Bild 15 korrigiert.