DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
DIN 18008-2
Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen
Glass in Building - Design and construction rules - Part 2: Linearly supported glazings
Einführungsbeitrag
Dieser Teil der DIN 18008 gilt in Verbindung mit DIN 18008-1 für Verglasungen, die entweder an mindestens zwei Seiten mit mechanischen Verbindungsmitteln (zum Beispiel verschraubten Pressleisten, Glasleisten) gelagert sind, oder für Vertikalverglasungen, die an mindestens einer Seite mit ausreichender Einspanntiefe zur Sicherstellung einer Einspannung durchgehend linienförmig gelagert sind. Verglasungen mit zusätzlichen punktförmigen Halterungen (zum Beispiel durch Randklemmhalter und/oder durch Glasbohrungen geführte Halterungen) werden in DIN 18008-3 geregelt. Für Verglasungen, die betreten, begangen oder befahren werden, die als Absturzsicherung oder Abschrankung dienen oder unter planmäßiger Flüssigkeitslast stehen (zum Beispiel als Aquarienverglasung), sind weitere Anforderungen zu berücksichtigen.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 18008-2:2010-12 und DIN 18008-2 Berichtigung 1:2011-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Inhalte redaktionell überarbeitet; b) Regelungen zur Verwendung von heißgelagertem, thermisch vorgespannten Kalknatron-Silikatglas aktualisiert; c) schrittweiser Nachweis für Mehrscheiben-Isoliergläser bis 2 m<(hoch)2 aufgenommen; d) Anpassung der normativen Verweisungen; e) Anwendungsbereich für Vertikalverglasungen auf eingespannte Lagerungen erweitert.