DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
DIN 19698-6
Untersuchung von Feststoffen - Probenahme von festen und stichfesten Materialien - Teil 6: In situ-Beprobung, mit CD-ROM
Characterization of solids - Sampling of solid and semi-solid materials - Part 6: In situ sampling, with CD-ROM
Einführungsbeitrag
Mit dem Teil 6 der Normenreihe DIN 19698 wird der Fachöffentlichkeit eine Richtlinie zur In-situ-Beprobung von zum Beispiel Linienbauwerken zur Verfügung gestellt. Für die Planung, Vorbereitung und Ausführung von Bauleistungen und der daraus resultierenden ingenieurmäßigen Umsetzung ist eine zutreffende Beschreibung der Ausbaustoffe unerlässlich. Ist das Anlegen einer Materialhalde zwecks Beprobung nach DIN 19698-1 am Anfallort aufgrund bautechnischer Gegebenheiten (Baustellen im städtischen Raum, Wasserschutzgebiete und andere sensible Flächen) oder aus logistischen Gründen (Bauablauf) nicht möglich, erfolgen die erforderlichen Untersuchungen in der Regel aus In-situ-Probenahmen und sind so zu planen, dass die in den verschiedenen Projektphasen der Baumaßnahme benötigten Informationen vollständig und mit Sicherheit zur Verfügung stehen. DIN 19698-6 soll für die in situ-Beprobung von festen und stichfesten Materialien wie zum Beispiel: - linienartigen Grundmengen/Bauwerken (zum Beispiel Leitungstrassen (bei Neubau), Leitungsbettungen und -verfüllungen (bei Rückbau), Gleisbettungen, Dämme, Fahrbahndecken oder -unterbauschichten, Straßenbankette, Fahrbahntrassen (bei Neubau) und deren direktem Umfeld); - flächigen Grundmengen/Bauwerken (zum Beispiel Baugrundstücke, Lagerplätze, Industrieanlagen, Sport- und Freizeitanlagen und sonstige Flächenbauwerke); - erdverbundenen Bauteilen (zum Beispiel Fundamente); bei denen eine Aufhaldung und Zwischenlagerung der Ausbaumaterialien zum Zweck ihrer Beprobung aus örtlichen, logistischen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist. DIN 19698-6 ersetzt jedoch nicht die Strategien zur Erkundung von altlastverdächtigen Flächen/Altlasten und für Flächen mit Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden auf geotechnische Erkundungen und Untersuchungen des Baugrunds. Die Regelungen in anderen Rechtsbereichen sind zu berücksichtigen (zum Beispiel DIN EN 1997-2 (Eurocode 7)).