DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
DIN 66126
Bestimmung der spezifischen Oberfläche disperser Feststoffe mittels Gasdurchströmung - Blaineverfahren
Determination of specific surface area of disperse solids by the gas permeability technique - Blaine method
Einführungsbeitrag
Diese Norm gilt für die Messung der spezifischen Oberfläche disperser Feststoffe mit dem Durchströmungsverfahren nach Blaine.
Das Blaine-Verfahren ist darüber hinaus nicht anwendbar für Messungen der spezifischen Oberfläche von dispersen Feststoffen mit faser- oder plättchenförmigen Partikeln sowie nicht für Messungen der Oberflächenrauigkeit oder des Durchströmungswiderstandes von Filtern. Das Verfahren liefert auch keine zuverlässigen Ergebnisse für disperse Materialien mit breiter Partikelgrößenverteilung. Sollen derartige Materialien mit dem Blaine-Verfahren charakterisiert werden, sind diese in mehrere Partikelgrößenfraktionen zu klassieren, die einzeln analysiert werden müssen.
Die mit dem Blaine-Verfahren ermittelten Oberflächen eignen sich nur für Vergleichszwecke ähnlicher Materialien oder für die Beurteilung der Feinheit eines einzelnen Pulvers (beispielsweise bei Mahlprozessen).
Gegenüber DIN 66126-1:1989-02 und DIN 66126-2:1989-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Inhalte der DIN 66126-1 und DIN 66126-2 überarbeitet und in einer Norm zusammengefasst; b) Herleitung der Auswertegleichungen in informativen Anhang A aufgenommen; c) Voraussetzung und Anwendungsgrenzen in informativen Anhang B aufgenommen; d) redaktionelle Überarbeitung.
Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-11-43 AA "Partikelmesstechnik; Porositäts- und Oberflächenmessverfahren, SpA zu ISO/TC 24/SC 4/WG 3" im DIN - Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 66126-1:1989-02 und DIN 66126-2:1989-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Inhalte der DIN 66126-1 und DIN 66126-2 überarbeitet und in einer Norm zusammengefasst; b) Herleitung der Auswertegleichungen in informativen Anhang A aufgenommen; c) Voraussetzung und Anwendungsgrenzen in informativen Anhang B aufgenommen; d) redaktionelle Überarbeitung.