DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
DIN 18101
Türen - Türen für den Wohnungsbau - Türblattgrößen, Bandsitz und Schlosssitz - Gegenseitige Abhängigkeit der Maße
Pedestrian Doors - Doors for buildings - Sizes of door leaves, position of hinges and lock - Interdependence of dimensions
Einführungsbeitrag
Diese Norm gilt für einflügelige, gefälzte und stumpf einschlagende Türblätter mit und ohne Oberblende in Stahlzargen nach DIN 18111-1, -2 und -3 sowie Holzzargen nach DIN 68706-2. Die Festlegung der gegenseitigen Abhängigkeit der Maße an Türzarge und Türblatt sowie die Lage der Türbänder und des Türschlosses (Bandsitz und Schlosssitz) dient dazu, den problemlosen Zusammenbau zu ermöglichen, wenn Zarge, Türblatt, Türschloss und Türbänder (Baubeschläge) getrennt angeliefert und erst auf der Baustelle zeitlich unabhängig voneinander montiert werden. Die Festlegung der wesentlichen Maße und ihrer Lage zu bestimmten Bezugskanten oder Bezugsebenen dient sowohl dem Zusammenbau der einzelnen Bauteile einer Tür als auch der Austauschbarkeit eines Türblattes in einer Zarge ohne Nacharbeiten. Bei individuell gefertigten Türelementen können andere Maße verwendet werden. Diese Norm gilt nicht für - Außentüren nach DIN EN 14351-1, - Feuer- und Rauchschutztüren nach DIN EN 16034, - einbruchhemmende Türen nach DIN EN 1627, - Rauchschutztüren nach DIN 18095 1 mit allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (abP), - Feuerschutztüren mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ). Da diese Türen mit besonderen Anforderungen nur als vollständige, einbaufertige Türelemente zu verstehen sind, obliegt die Abstimmung ihrer Maße dem Hersteller. Ein Zusammenbau solcher Türen auf der Baustelle aus angelieferten Einzelteilen verschiedener Hersteller ist in den genannten Normen ausgeschlossen. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-09-01 AA "Türen, Tore, Fenster, Abschlüsse, Baubeschläge und Vorhangfassaden (SpA zu CEN/TC 33 und ISO/TC 162)" im DIN zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 18101:1985 01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Festlegung der Höhenlage des 3. Bandes; b) Erweiterung des Anwendungsbereiches auf gefälzte und stumpf einschlagende Elemente mit und ohne Oberblende; c) Erweiterung der Türbreiten und Türhöhenmaße mit entsprechenden Bandabständen und Grenzwertrastern; d) die Zeichnungen wurden überarbeitet.