DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
DIN 4108-2
Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz
Thermal protection and energy economy in buildings - Part 2: Minimum requirements to thermal insulation
Einführungsbeitrag
Diese Norm legt die Mindestanforderungen an die Wärmedämmung von Bauteilen sowie im Bereich von Wärmebrücken in der Gebäudehülle von Hochbauten fest. Die Anforderungen gelten für: - alle Räume, die ihrer Bestimmung nach auf übliche Innentemperaturen (≥ 19 °C) beheizt werden; - alle Räume, die ihrer Bestimmung nach auf niedrige Innentemperaturen (≥ 12 °C und < 19 °C) beheizt werden; - sowie für solche Räume, die über Raumverbund durch die vorgenannten Räume beheizt werden. Die Anforderungen an Wärmebrücken gelten nicht für Räume, die ihrer Bestimmung nach auf niedrige Innentemperaturen (≥ 12 °C) und (< 19 °C) beheizt werden. Die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz (Abschnitt 8) gelten für beheizte Räume und Gebäude. Ferner gibt diese Norm wärmeschutztechnische Hinweise für die Planung und Ausführung von Aufenthaltsräumen in Hochbauten. Die Anforderungen gelten für zu errichtende Gebäude, für Erweiterungen bestehender Gebäude und für neue Bauteile in bestehenden Gebäuden. Weitergehende Festlegungen, zum Beispiel Arbeitsschutz, sind von dieser Norm unberührt. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-56-91 AA "Wärmetransport (SpA zu CEN/TC 89/WG 1, WG 5 und WG 12, ISO/TC 163/SC 2/WG 9 ohne transparente Bauteile)" im DIN zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 4108-2:2003-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich klarer formuliert; b) neue Definitionen zu "direkt", "indirekt", "über Raumverbund beheiztem oder unbeheiztem Raum" aufgenommen; c) Tabelle 3 "Mindestwerte für Wärmedurchlasswiderstände von Bauteilen" überarbeitet; d) Unbedenklichkeitskriterium hinsichtlich Schimmelbildung für Ecken aufgenommen; e) Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz an neue Wetterdaten angepasst und Aufnahme einer neuen Klimakarte; f) Nachweisverfahren für den Wärmeschutz im Sommer überarbeitet sowie Aufnahme der Nachtlüftung und Kühlung; g) Anforderungen an die Luftdichtheit von Außenbauteilen überarbeitet; h) Anhang A "Gegenüberstellung von Symbolen physikalischer Größen" gelöscht.