DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
DIN 18560-1
Estriche im Bauwesen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen, Prüfung und Ausführung
Floor screeds in building construction - Part 1: General requirements, testing and construction
Einführungsbeitrag
Die Norm DIN 18560-1 gilt für Estriche aus Estrichmörteln und Estrichmassen nach DIN EN 13813, die unter Verwendung von Calciumsulfat, Gussasphalt, Kunstharz, kaustische Magnesia oder Zement hergestellt werden. Wird für Baustellenestrichmörtel eine Konformitätserklärung nach DIN EN 13813 abgegeben, ist eine CE-Kennzeichnung nicht erforderlich. Eine CE-Kennzeichnung für Estrich (Estrichkonstruktionen) nach DIN 18560-2, DIN 18560-3, DIN 18560-4 und DIN 18560-7 ist nicht vorgesehen. Die Norm enthält eine konsolidierte Fassung, bestehend aus DIN 18560-1:2004-04 und den eingefügten Änderungen von E DIN 18560-1:2008-07 sowie den Beratungsergebnissen aus der Einspruchssitzung zu den zum Norm-Entwurf eingegangenen Stellungnahmen.
Die Norm DIN 18560-2 enthält eine konsolidierte Fassung, bestehend aus DIN 18560-2:2004-04 und den eingefügten Änderungen von E DIN 18560-2:2008-07 sowie den Beratungsergebnissen aus der Einspruchssitzung zu den zum Norm-Entwurf eingegangenen Stellungnahmen. Diese Norm gilt zusammen mit DIN 18560-1, DIN EN 13318 und DIN EN 13813 für Estriche auf Dämmschichten (schwimmende Estriche), die Anforderungen an den Wärme- und/oder Schallschutz zu erfüllen haben. Als Heizestriche (Bild 1) dienen sie außerdem zur Aufnahme der Heiz-/Kühlelemente (zum Beispiel Rohre) für die Raumheizung/-kühlung.
Die Normen der Reihe DIN 18560 wurden vom NABau-Arbeitsausschuss NA 005-09-75 AA "Estriche im Bauwesen" infolge der Veröffentlichung von DIN EN 13813 und DIN EN 13318 überarbeitet.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 18560-1:2004-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in Abschnitt 1 die Anmerkung 1 aufgenommen; b) normative Verweisungen aktualisiert; c) in 5.6 und 5.7 Hinweis auf bauaufsichtliche Zulassung aufgenommen; d) in 6.2.1 den Wortlaut der Anmerkungen 1 bis 3 geändert; e) in 7.1 die beispielhafte Nennung einer Dampfsperre gestrichen (siehe Kennzeichnung); f) in 7.2 den Wortlaut des dritten Absatzes geändert.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 005-09-75 AA - Estriche im Bauwesen (SpA zu CEN/TC 303, CEN/TC 303/WG 1, CEN/TC 303/WG 2)