DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
DIN EN 13170
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation; Deutsche Fassung EN 13170:2008
Thermal insulation products for buildings - Factory made products of expanded cork (ICB) - Specification; German version EN 13170:2008
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument ist ein Element eines Normenpakets von miteinander zusammenhängenden Normen über die Spezifikation von werkmäßig hergestellten Wärmedämmstoffen. Dieses Dokument wird DIN EN 13170:2001 10 und DIN EN 13170 Berichtigung 1:2006-06 ersetzen. Diese Europäische Norm legt die Anforderungen für werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem, ohne zusätzliche Bindemittel gebundenem Kork fest, die für die Wärmedämmung von Gebäuden benutzt werden. Die Produkte werden in der Form von Platten geliefert, mit und ohne Kaschierungen. Diese Europäische Norm beschreibt die Stoffeigenschaften und enthält die Prüfverfahren und Festlegungen für die Konformitätsbewertung, die Kennzeichnung, die Etikettierung und die Verpackung. In dieser Europäischen Norm beschriebene Produkte werden auch in vorgefertigten Wärmedämmsystemen und Mehrschicht Verbundplatten angewendet; die Eigenschaften von Systemen, in die diese Produkte integriert sind, werden nicht behandelt. Diese Europäische Norm legt keine Anforderungsniveaus für eine vorgegebene Eigenschaft fest, die ein Produkt erreichen muss, um für einen bestimmten Anwendungsfall tauglich zu sein. Für bestimmte Anwendungen benötigte Anforderungen können Regelwerken oder übereinstimmenden Normen entnommen werden. Diese Europäische Norm gilt nicht für Produkte, deren Nennwert des Wärmedurchlasswiderstandes niedriger als 0,25 m2 K/W ist oder deren Nennwert der Wärmeleitfähigkeit größer als 0,060 W/(m K) bei 10 °C ist.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 13170:2001-10 und DIN EN 13170 Berichtigung 1:2006-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) EN 13170:2001/AC:2005-12 übernommen; b) Aussagen zu Eigenschaften der Beständigkeit in 4.2.9 aufgenommen; c) Aussagen zur Abgabe gefährlicher Substanzen (4.3.11) und zum anhaltenden Glimmen (4.3.12) aufgenommen; d) Abschnitt 7 "Konformitätsbewertung" überarbeitet; e) Anhang ZA überarbeitet; f) Norm redaktionell überarbeitet.