DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
DIN EN 13163
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) - Spezifikation; Deutsche Fassung EN 13163:2008
Thermal insulation products for buildings - Factory made products of expanded polystyrene (EPS) - Specification; German version EN 13163:2008
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument ist ein Element eines Normenpakets von miteinander zusammenhängenden Normen über die Spezifikation von werkmäßig hergestellten Wärmedämmstoffen. Dieses Dokument wird DIN EN 13163:2001 10 und DIN EN 13163 Berichtigung 1:2006-06 ersetzen. Diese Europäische Norm legt die Anforderungen für werkmäßig hergestellte Produkte aus EPS mit oder ohne Kaschierung fest, die für die Wärmedämmung von Gebäuden benutzt werden. Die Produkte werden in der Form von Platten oder Rollen oder anderer vorgeformter Ware hergestellt. Diese Europäische Norm beschreibt die Stoffeigenschaften und enthält die Prüfverfahren und Festlegungen für die Konformitätsbewertung, die Kennzeichnung und die Etikettierung. Die in dieser Europäische Norm beschriebenen Produkte werden auch für die Schalldämmung und in vorgefertigten Wärmedämmsystemen und Mehrschicht Verbundplatten angewendet; die Eigenschaften von Systemen mit diesen Produkten werden nicht behandelt. Diese Europäische Norm legt keine Anforderungsniveaus für eine vorgegebene Eigenschaft fest, die ein Produkt erreichen muss, um für einen bestimmten Anwendungsfall tauglich zu sein. Für bestimmte Anwendungen benötigte Klassen und Stufen können Regelwerken oder übereinstimmenden Normen entnommen werden. Diese Europäische Norm gilt nicht für Produkte, deren Nennwert des Wärmedurchlasswiderstandes niedriger ist als 0,25 m2 K/W oder deren Nennwert der Wärmeleitfähigkeit bei 10 °C Mitteltemperatur größer ist als 0,060 W/(m K).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 13163:2001-10 und DIN EN 13163 Berichtigung 1:2006-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) EN 13163:2001/C1:2005-12 übernommen; b) Aussagen zu Eigenschaften der Beständigkeit in 4.2.9 aufgenommen; c) Aussagen zur Abgabe gefährlicher Substanzen (4.3.11) und zum anhaltenden Glimmen (4.3.12) aufgenommen; d) Abschnitt 7 "Konformitätsbewertung" überarbeitet; e) Anhang ZA überarbeitet; f) Norm redaktionell überarbeitet.