DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
DIN EN 13561
Markisen - Leistungs- und Sicherheitsanforderungen; Deutsche Fassung EN 13561:2004+A1:2008
External blinds - Performance requirements including safety; German version EN 13561:2004+A1:2008
Einführungsbeitrag
Diese Norm legt die Leistungsanforderungen fest, die an einem Gebäude befestigte Markisen erfüllen müssen. Sie behandelt auch signifikante Gefährdungen für Konstruktion, Transport, Einbau, Bedienung und Wartung der Markisen (siehe Liste der signifikanten Gefährdungen in Anhang B).
Die Norm gilt wie folgt für alle Markisen und ähnliche Produkte, unabhängig von deren Konstruktion und der Art der verwendeten Werkstoffe und wie in DIN EN 12216 definiert:
- Gelenkarmmarkise
- Kastenmarkise
- Scherenarmmarkise
- Fallarmmarkise
- Senkrechtmarkise
- Markisolette
- Fassadenmarkise
- Dachflächenfenstermarkise
- Wintergartenmarkise
- Korbmarkise
- Insektenschutz
- Sonnenblende.
Die Norm behandelt nicht den Windwiderstand von festen oder teilweise festen Produkten, zum Beispiel Korbmarkisen, fest oder beweglich, und Sonnenblenden. Diese Produkte sind nicht von Anforderungen gegen Windwiderstand ausgenommen, obwohl es zurzeit keine Prüfverfahren dafür gibt. Die Produkte, die in dieser Norm behandelt werden, können manuell bedient werden, mit oder ohne Ausgleichfedern oder mit Elektromotoren (kraftbetätigte Produkte).
Die Norm gilt nicht für Markisen, die vor dem 1. Januar 2009 hergestellt wurden. Lärmschutzaspekte werden in der Norm nicht behandelt, weil sie nicht die Sicherheit betreffen.
Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 33 "Türen, Tore, Fenster, Abschlüsse, Baubeschläge und Vorhangfassaden" erarbeitet, dessen Sekretariat vom AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Im DIN war hierfür der Arbeitsausschuss NA 005-09-01 AA "Türen, Tore, Fenster, Abschlüsse, Baubeschläge und Vorhangfassaden" im NABau zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 13561:2004-09 und DIN EN 13561 Berichtigung 1:2005-01wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung im Vorwort; b) Änderung im Anwendungsbereich; c) Änderung im Anhang ZB; d) Einführung eines neuen Anhangs ZC.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 33/WG 3 - Zusätzliche Abschlüsse und Schutzeinrichtungen an Fenstern, Türen und Fassaden