DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
DIN 4108-10
Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 10: Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe - Werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe
Thermal insulation and energy economy in buildings - Part 10: Application-related requirements for thermal insulation materials - Factory made products
Einführungsbeitrag
Diese Norm legt anwendungsbezogene Anforderungen an werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe für Gebäude nach DIN EN 13162, DIN EN 13163, DIN EN 13164, DIN EN 13165, DIN EN 13166, DIN EN 13167, DIN EN 13168, DIN EN 13169, DIN EN 13170 und DIN EN 13171 fest und ordnet den Wärmedämmstoffen Anwendungsgebiete zu, die durch Kurzzeichen gekennzeichnet sind. Sie beinhaltet Festlegungen zur Qualitätssicherung von Wärmedämmstoffen für deren Anwendung.
Die Norm regelt nicht die Anwendung von Wärmedämmstoffen für die Haustechnik und betriebstechnische Anlagen und von Ort-Wärmedämmstoffen, die an der Verwendungsstelle hergestellt werden. Sie regelt auch nicht die Anwendung von Wärmedämmstoffen, für die keine entsprechende Europäische Norm gilt.
Anwendungsrichtlinien, Fachregeln, Merkblätter und Anwendungen, die einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses bedürfen, sind nicht Gegenstand dieser Norm.
Bei Industrieböden und Parkdecks ist unter Zugrundelegung von vorwiegend ruhenden Einwirkungen nach DIN 1055-3 die Dickenminderung der Dämmschicht auf 2 % zu begrenzen. Dies gilt für alle Anwendungen von Dämmstoffen mit dem Kurzzeichen ds und dx nach Tabelle 2. Bei dynamischer Belastung sind die Mindestanforderungen dieser Norm nicht anwendbar.
Die Norm wurde im Arbeitsausschuss NA 005-56-92 AA "Kennwerte und Anforderungsbedingungen" erstellt und ist eine Überarbeitung der bisherigen als Vornorm publizierten Fassung DIN V 4108-10 von Juni 2004.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN V 4108 10:2004-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Status des Dokumentes von Vornorm auf Norm; b) Anpassung der anwendungsbezogenen Anforderungen an den Stand der Technik; c) Überprüfung der Tabellen 1, 3, 8 bis 11 und 13.