DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
Radongeschütztes Bauen
Die RICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung muss bis zum 6. Februar 2018 in nationales Recht umgesetzt werden. Damit wird im nationalen Strahlenschutzrecht erstmalig der Schutz der Gebäudenutzer und Arbeitnehmer vor Radon in Gebäuden verankert.
Bewährte und innovative bauliche Lösungen sowie der optimierte Einsatz von Lüftungstechnik bei der Errichtung von neuen oder der Sanierung von bestehenden Gebäuden gehen beim Radonschutz Hand in Hand. Kostenoptimiert, innovativ, individuell und qualitätsgerecht zu bauen erfordert eine individuelle Abstimmung von Abdichtungs- und Lüftungstechnik, Drainage oder Druckhaltung und den optimierten Einsatz von Baumaterialien. Der Normung kommt hier eine wichtige Rolle zu.
Für die Erarbeitung eines Normenpakets zum baulichen und lüftungstechnischen Radonschutz hat sich im Fachbereich 1 „Grund- und Planungsnormen“ des NABau der NA 005?01?38 GA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss NABau/NHRS: Radongeschütztes Bauen" konstituiert. Der Gemeinschaftsausschuss hat sich zum Ziel gesetzt, die technischen Möglichkeiten aufzuzeigen und in Form von Regelungen zu dokumentieren. Dem Arbeitsausschuss gehören bislang Vertreter und Experten der öffentlichen Hand (Behörden, Bauaufsicht), aus Wissenschaft und Forschung (Hochschulen, Forschungsinstitute) sowie aus der Wirtschaft (Handwerk, Industrie, Ingenieure, Planer, Verbände) an.
Aus Sicht des Arbeitsausschusses sind noch umfangreiche Untersuchungen zur Ermittlung der einzuhaltenden Randbedingungen beim Radonschutz notwendig. Dies gilt insbesondere für die Wahl geeigneter Bauweisen und zu verwendender Materialen sowie für Art und Umfang der notwendigen Messungen der Radonkonzentration. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, welche gesetzlichen Regelungen im Zuge der nationalen Umsetzung der EURATOM hinsichtlich der Einhaltung von Referenzwerten zukünftig einzuhalten sind.
Vor dem Hintergrund dieser offenen Fragestellungen sieht der Arbeitsausschuss derzeit keine Basis für eine DIN-Norm, da ein Stand allgemein anerkannter Regeln der Technik zurzeit nicht abbildbar ist. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt die Erarbeitung einer DIN SPEC nach dem Verfahren einer Vornorm durch den Arbeitsausschuss vorgesehen, in der die Auslegung von Radonschutz-Maßnahmen vorerst auf Basis der bisher bekannten Maßnahmen dargestellt wird. Eine solche Vornorm ist dabei für solche Fälle vorgesehen, in denen wegen bestimmter Vorbehalte keine Norm herausgegeben werden kann. Die Vornorm kann und soll jedoch zu gegebener Zeit in eine vorbehaltsfreie Norm überführt werden.
Dieses Vorgehen sichert eine schnellstmögliche Einführung der Konstruktionsprinzipien und damit eine schnelle Umsetzung der Radonschutz-Maßnahmen. Dies wird bereits zu einer Sensibilisierung der betroffenen Kreise und einer erheblichen Verbesserung der Situation führen. Daneben kann auch ein sich eventuell ergebender Korrekturbedarf aus technischer und rechtlicher Sicht kurzfristig und flexibel in die Normung und damit in endgültige Regelungen einfließen.
Über die obigen Ausführungen hinaus wurde vom Arbeitsausschuss NA 041-02-51 AA "Lüftung von Wohnungen" im DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik (NHRS) der Entwurf zum Beiblatt 5 „Kellerlüftung“ der DIN 1946-6 „Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung“ erarbeitet. Die DIN 1946?6 ist eine Auslegungs- und Ausführungsnorm, die sich vorwiegend an Planer und Ausführende von Lüftungssystemen richtet. Im Beiblatt 5 werden genormte Festlegungen der DIN 1946-6 wiedergegeben, jedoch keine zusätzlich genormten Festlegungen getroffen. Der Entwurf für das Beiblatt gilt für die freie und für die ventilatorgestützte Lüftung von Kellerräumen in Wohngebäuden und in Gebäuden mit gleichartig genutzten Raumgruppen (Nutzungseinheiten). Die Inhalte hinsichtlich Radon können sinngemäß auch für andere erdreichberührte Räume in Wohngebäuden angewendet werden. Die Inhalte des vorliegenden Entwurfs zum Thema "Radon" werden zukünftig im Gemeinschaftsausschuss NA 005-01-38 GA behandelt und durch Dokumente dieses Gremiums ersetzt.