NA 005

DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)

Projekt

Eurocode 1 - Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-6 : Einwirkungen während der Bauausführung

Kurzreferat

1.1 Anwendungsbereich von prEN 1991-1-6 (1) prEN 1991 1 6 enthält Hilfestellungen und allgemeine Regelungen zur Bestimmung der Einwirkungen, die bei der Bemessung von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und geotechnischen Bauwerken hinsichtlich ihrer Bauausführung zu berücksichtigen sind. ANMERKUNG Im Hinblick auf die Bemessung zählen zu den Einwirkungen während der Bauausführung diejenigen, die sich ausschließlich aus Bauausführungstätigkeiten ergeben und während der Bauausführung einwirken, sogenannte baubedingte Einwirkungen (z. B. Personal und Handwerkzeuge, Hilfskonstruktionen, ausrüstungsgegenstände und bauelemente, die während der Bauausführung verwendet werden), sowie sonstige Einwirkungen, die während der Betriebslebensdauer des fertiggestellten Bauwerks bestehen (z. B. Eigengewicht, Wind usw.), die jedoch unterschiedlich wirken können und/oder unterschiedliche Werte während der Bauausführung aufweisen. (2) prEN 1991 1 6 enthält Hilfestellungen und allgemeine Regeln zur Bestimmung der Einwirkungen, zur Bemessung von Hilfskonstruktionen, bauelementen und ausrüstungsgegenständen, die während der Bauausführung verwendet werden, für den Fall, dass ihre Bemessung nach den Eurocodes und nicht nach anderen Europäischen Normen erfolgt. ANMERKUNG Andere Europäische Normen (z. B. EN 12810, EN 12811, EN 12812) enthalten spezifische Regeln für bestimmte Arten von Hilfskonstruktionen, ausrüstungsgegenständen und bauelementen, die während der Bauausführung verwendet werden. (3) prEN 1991 1 6 enthält Regeln für Gebäude und Brücken während der Bauausführung, zur Ergänzung der Bestimmungen nach EN 1990. ANMERKUNG Für Kombinationsregeln bei der Bauausführung siehe EN 1990. 1.2 Annahmen (1) Es gelten die allgemeinen Annahmen nach EN 1990. (2) Die Anwendung dieses Dokuments erfolgt nach dem Konzept der Bemessung nach Grenzzuständen und basiert auf dem Nachweisverfahren mit Teilsicherheitsbeiwerten, sofern nicht ausdrücklich eine andere Festlegung getroffen wurde. (3) Der Nachweis von Gebäuden und Ingenieurbauwerken in vorübergehenden Bemessungssituationen erfolgt in Übereinstimmung mit den Eurocodes unter Berücksichtigung der Wechselwirkung mit allen Hilfskonstruktionen, bauelementen und/oder ausrüstungsgegenständen. (4) Bei der Anwendung europäischer Produktnormen zu Hilfskonstruktionen, ausrüstungsgegenständen und bauelementen, die während der Bauausführung verwendet werden, wird angenommen, dass die Bemessungsgrundlage, die Anforderungen an die Bemessung und, falls vorhanden, die in diesen Produktnormen festgelegten Grenzwerte der sicherheits- und betriebsbezogenen Bemessung berücksichtigt werden. (5) Während der Bauausführung werden angemessene Planung, Dokumentation, Kommunikation, Steuerung und Überwachung unter Einbeziehung aller beteiligten Parteien bereitgestellt. ANMERKUNG Die Bauausführung eines Bauwerks kann das Zusammenwirken mehrerer Parteien aus verschiedenen Bereichen des Ingenieurwesens einschließen, die für die Bemessung, Fertigung, den Transport und die Ausführung unterschiedlicher Teilsysteme, die während der Bauausführung verwendet werden, verantwortlich sind.

Beginn

2022-06-01

WI

00250265

Geplante Dokumentnummer

prEN 1991-1-6

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 005-51-02 AA - Einwirkungen auf Bauten (SpA zu CEN/TC 250/SC 1)  

Zuständiges europäisches Arbeitsgremium

CEN/TC 250/SC 1/WG 7 - Weiterentwicklung von EN 1991-1-1, EN 1991-1-6, EN 1991-1-7 und EN 1991-3  

Ersatzvermerk

Vorgesehen als Ersatz für EN 1991-1-6:2005-06 und EN 1991-1-6/AC:2013-02

Norm-Entwurf

Eurocode 1 - Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-6: Einwirkungen während der Bauausführung
2024-03
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Vorgänger-Dokument(e)

Eurocode 1 - Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-6: Allgemeine Einwirkungen - Einwirkungen während der Bauausführung
2005-06

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