DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
Gesteinskörnungen für Bauwerke - Teil 1: Produktnorm
Kurzreferat
Dieses Dokument legt die Merkmale von Gesteinskörnungen fest, d. h. Gesteinskörnungen ohne Fremdfüller (siehe 3.1.1 a)) und Fremdfüller (siehe 3.1.1 b)) für Anwendungen mit oder ohne hohe Sicherheitsanforderungen, für: a) Beton für Gebäude, Straßen und andere Ingenieurbauwerke; b) Asphalte und Oberflächenbehandlungen für Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen; c) Mörtel, Putzmörtel und Estriche, z. B. Mauermörtel, Estrichmörtel, Innenputzmörtel, Außenputzmörtel, besondere Vergussmörtel, Reparaturmörtel, und Einpressmörtel für Gebäude, Straßen und Ingenieurbauwerke; d) ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische für den Ingenieur- und Straßenbau. In Hinsicht auf die Herkunft und den Herstellungsprozess des Baustoffs behandelt dieses Dokument natürliche Gesteinskörnung (siehe 3.1.2), industriell hergestellte Gesteinskörnung (siehe 3.1.3), rezyklierte Gesteinskörnung (siehe 3.1.4) und Mischungen aus diesen Baustoffen. Die in diesem Dokument behandelten Gesteinskörnungen sind: a) Gesteinskörnungen ohne Fremdfüller, einschließlich grober Gesteinskörnungen (siehe 3.1.8), Feinsplitt (siehe 3.1.11), feiner Gesteinskörnungen (siehe 3.1.12), Gesteinskörnungsgemischen (siehe 3.1.13), natürlich zusammengesetzter Gesteinskörnungen (siehe 3.1.14); und b) Fremdfüller (siehe 3.1.15). In diesem Dokument behandelte grobe Gesteinskörnungen sind enggestufte grobe Gesteinskörnungen (siehe 3.1.9) und weitgestufte grobe Gesteinskörnungen (siehe 3.1.10). Die in diesem Dokument behandelten Fremdfüller sind natürliche Füller (siehe 3.1.16), industriell hergestellte Füller (siehe 3.1.18), Mischfüller (siehe 3.1.19), Verbundfüller (siehe 3.1.20) und rezyklierte Füller (siehe 3.1.21). Natürliche Füller schließen Füller aus Kalkstein (siehe 3.1.17) ein. Dieses Dokument behandelt nicht: — natürliche und industriell hergestellte Gesteinskörnungen mit einer Kornrohdichte nach Trocknung im Wärmeschrank kleiner gleich 2,00 mg/m3, weil sie bereits in prEN 13055:2021 festgelegt sind; — rezyklierte Gesteinskörnungen mit niedrigeren Rohdichten als 1,50 mg/m3; — Gesteinskörnungen mit einer oberen Nennkorngröße von mehr als 90 mm; — Wasserbaustein, weil dieser in prEN 13383 1:2021 festgelegt ist; — Gesteinskörnungen für Gleisschotter, weil diese in prEN 13450 1:2021 festgelegt sind; — die Verwendung von Gesteinskörnungen in Ausbauasphaltmischgut, weil Ausbauasphalt zur Verwendung als Bestandteil von Asphaltmischgut bereits in EN 13108 8:2016 festgelegt ist; — Verwendung von Gesteinskörnungen als Boden; — die Verwendung von Gesteinskörnungen für Erdarbeiten, weil diese in EN 16907 2:2018 festgelegt sind.
Beginn
2020-06-15
WI
00154197
Geplante Dokumentnummer
prEN 17555-1
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 154 - Gesteinskörnungen
Ersatzvermerk
Vorgesehen als Ersatz für EN 12620+A1:2008-04, EN 13043:2002-09, EN 13043/AC:2004-05, EN 13139:2002-05, EN 13139/AC:2004-05 und EN 13242+A1:2007-12; Ersatz für FprEN 12620:2018-06, FprEN 13043:2018-06, FprEN 13139:2018-06 und FprEN 13242:2018-06
Norm-Entwurf
Gesteinskörnungen für Bauwerke - Teil 1: Produktnorm
2021-06
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