NA 005

DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)

Projekt

Eurocode 3 - Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 6: Kranbahnen

Kurzreferat

1.1 Anwendungsbereich von prEN 1993-6 (1) EN 1993-6 enthält Regeln für die Tragwerksbemessung von Kranunterstützungskonstruktionen. (2) EN 1993-6 ist anwendbar für die Kranunterstützungskonstruktionen, insbesondere für Kranbahnträger innerhalb und außerhalb von Gebäuden von: a) Brückenlaufkranen, entweder: - Laufkrane; - Hängekrane; b) Einschienenkatzen. ANMERKUNG Die Grundsätze der Bemessungsregeln können auf die Unterstützungskonstruktionen anderer Kranarten angewendet werden, wobei gegebenenfalls die Unterschiede in den Einwirkungen aus dem Kranbetrieb zu berücksichtigen sind. Beispielsweise wird in den Bemessungsregeln für die Unterstützungskonstruktionen der in (2) aufgeführten Kranarten vorausgesetzt, dass die horizontalen Kranlasten im Allgemeinen zufällig entlang der Kranbahnen verteilt auftreten. Diese Voraussetzung gilt nicht für andere Krane, wie z. B. Wandlaufkrane. (3) EN 1993-6 gilt nicht für die Schienen und Aufhängungen von Leichtkransystemen nach EN 16851, siehe Bild 1.1. ANMERKUNG Die genormten Schienen und Aufhängungen von Leichtkransystemen werden als Teil des Krans verstanden. Bild 1.1 - Leichtkransystem (4) Zusätzlich werden Regeln für Zubehörteile von Kranbahnen einschließlich Kranschienen, bauliche Fahrbahnendbegrenzungen, Horizontalhalterungen und Horizontalträger und für die Kranbahnunterstützung angegeben. (5) EN 1993-6 gilt nicht für Krane und alle anderen beweglichen Teile. ANMERKUNG Bestimmungen für Krane sind in der Normenreihe EN 13001 angegeben. 1.2 Annahmen (1) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, gelten EN 1990, EN 1991 und Normenreihe EN 1993-1. (2) Die in EN 1993-6 angegebenen Bemessungsverfahren sind anwendbar, wenn - die Qualität der Ausführung und die Toleranzen den Festlegungen von EN 1090-2 entsprechen, und - die verwendeten Baustoffe und -produkte den Festlegungen der zutreffenden Teile von EN 1993 oder den zutreffenden Material- und Produktspezifikationen entsprechen. (3) Es werden die folgenden Schnittstellen zwischen den Hebezeugen und deren Unterstützung angenommen: a) die Oberkante der Kranschiene für Laufkrane; b) die Oberseite des Flansches, auf dem der Kran oder die Laufkatze im Fall von Hängekranen und Einschienenkatzen läuft; c) die in Bild 1.1 für Leichtkransysteme gezeigten Unterstützungspunkte.

Beginn

2021-09-14

WI

00250226

Geplante Dokumentnummer

prEN 1993-6

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 005-08-01 AA - Kranbahnen (SpA zu CEN/TC 250/SC 3/WG 19)  

Zuständiges europäisches Arbeitsgremium

CEN/TC 250/SC 3/WG 19 - Weiterentwicklung von EN 1993-6 - Kranbahnen  

Ersatzvermerk

Vorgesehen als Ersatz für EN 1993-6:2007-04 und EN 1993-6/AC:2009-07

Norm-Entwurf

Eurocode 3 - Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 6: Kranbahnen
2024-03
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Vorgänger-Dokument(e)

Eurocode 3 - Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 6: Kranbahnen
2007-04

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