DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
DIN EN 12697-18
Asphalt - Prüfverfahren - Teil 18: Bestimmung des Ablaufens; Deutsche und Englische Fassung prEN 12697-18:2025
Bituminous mixtures - Test methods - Part 18: Binder drainage; German and English version prEN 12697-18:2025
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument beschreibt zwei Prüfverfahren: - das Korbverfahren (siehe Abschnitt 4); - das Becherglasverfahren (siehe Abschnitt 5). Das Korbverfahren beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung des Bindemittelablaufs von Asphalt. Bei diesem Verfahren wird der Bindemittelablauf direkt gemessen, allerdings können bei der Durchführung an faserhaltigen Asphalten oder Asphalten, deren Mörtelgehalt höher als der von offenporigem Asphalt ist, die Löcher der Ablaufkörbe bis zu einem gewissen Grad verstopft werden, wodurch das Bindemittelablaufen begrenzt wird. Das Korbverfahren kann entweder für die Bestimmung des Bindemittelablaufs bei unterschiedlichen Bindemittelgehalten angewendet werden oder, bei nur einem Bindemittelgehalt, unter Auslassung der nachfolgenden Wiederholungen. Es ermöglicht auch die Quantifizierung der Auswirkungen unterschiedlicher Feinkornanteile oder der Zugabe von stabilisierenden Zusätzen. Das Becherglasverfahren beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung des Bindemittelablaufs von Asphalt. Es ist auf Asphalt-Baustoffe, die keinen offenporigen Asphalt enthalten, und auf faserhaltige offenporige Asphalte anwendbar. Es kann entweder für die Bestimmung des Bindemittelablaufs bei unterschiedlichen Bindemittelgehalten angewendet werden oder, bei nur einem Bindemittelgehalt, unter Auslassung der folgenden Wiederholungen. Es ermöglicht auch die Quantifizierung der Auswirkungen unterschiedlicher Feinkornanteile oder der Zugabe von stabilisierenden Zusätzen. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-10-10 AA "Asphalt (SpA zu CEN/TC 227/WG 1) Gemeinschaftsausschuss mit FGSV" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 12697-18:2017-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) [4.3.3] Änderung der Formulierung "und einer Fehlergrenze von 0,1 g" in "auf 0,1 g mit einem maximal zulässigen Fehler von 0,2 g"; b) [4.3.4] Änderung der Formulierung "die Temperatur auf 1 °C gemessen werden kann" in "die Temperatur auf 1 °C gemessen werden kann, mit einer zulässigen Abweichung von höchstens 2 °C"; c) [4.5.1] Streichung der Anmerkung 2; "Anmerkung 1" in "Anmerkung" umbenannt; d) [4.6] Überarbeitung der Liste der Punkte im Prüfbericht in Übereinstimmung mit der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung, Teil 3:2022; e) [5.3.3] Änderung der Formulierung "und einer Fehlergrenze von 0,1 g" in "auf 0,1 g mit einem maximal zulässigen Fehler von 0,2 g"; f) [5.3.5] Änderung der Formulierung "die Temperatur (...) auf 1 °C gemessen werden kann" in "die Temperatur (...) auf 1 °C gemessen werden kann, mit einer zulässigen Abweichung von höchstens 2 °C"; g) [5.5.1] Streichung der Anmerkung; h) [5.6] Überarbeitung der Liste der Punkte im Prüfbericht in Übereinstimmung mit der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung, Teil 3:2022.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 005-10-10 AA - Asphalt (SpA zu CEN/TC 227/WG 1) Gemeinschaftsausschuss mit FGSV