DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
Aufruf zur Mitarbeit im Sonderausschuss NA 005-51 FBR-01 SO „GruSiBau“
Der DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) ruft zur Mitarbeit im Sonderausschuss NA 005-51 FBR-01 SO „GruSiBau - Grundlagen zur Festlegung von Sicherheitsanforderungen für bauliche Anlagen“ auf.
In dem neu zu konstituierenden Sonderausschuss „GruSiBau" soll die GruSiBau 1981 als „Richtschnur für die Bauwerkssicherheit“ überarbeitet werden. Das Arbeitsgebiet des neu gegründeten Ausschusses umfasst das Themengebiet „Grundlagen zur Festlegung von Sicherheitsanforderungen für bauliche Anlagen – GruSiBau“.
Die GruSiBau 1981 diente der Ausarbeitung technischer Regelwerke, und richtete sich seit jeher direkt an die Arbeitsausschüsse des DIN-Normenausschusses Bauwesen (NABau). Im Laufe von vier Jahrzehnten seit Erstveröffentlichung der GruSiBau durch den NABau, haben sich die Rahmenbedingungen für die Bemessung im Bauwesen weiterentwickelt. Daher hat sich mit Unterstützung des DIBt eine Experten-Gruppe daran gemacht, einen ersten Entwurf für eine Fortschreibung zu erarbeiten, der die Basis für die weitere Erarbeitung einer neuen GruSiBau darstellt.
Experten und Mitarbeiter aus den fachspezifischen Normenausschüssen sind nunmehr aufgerufen, das Grundlagen-Dokument GruSiBau in Hinblick auf die spezifische deutsche Bauwerkssicherheit anzupassen, sie zu ergänzen und fortzuschreiben. Dieses mit dem Ziel, für die Normenerarbeitung auch zukünftig eine einheitliche, sicherheitstechnische Bewertung zu ermöglichen.
Vorgesehen ist eine aktive Mitarbeit von Experten in dem neu gegründeten Sonderausschuss, sowie die Spiegelung der Ergebnisse in die relevanten NABau-Ausschüsse.
Für März/April 2023 ist eine konstituierende Sitzung in Berlin geplant. Auf dieser Sitzung sollen die Mitarbeiter des Sonderausschusses benannt und das weitere Vorgehen abgestimmt werden.
Durch die Mitarbeit im Sonderausschuss haben Sie die Möglichkeit, auf die Inhalte der GruSiBau direkten Einfluss zu nehmen. Damit die Meinungen und Erfahrungen möglichst aller betroffenen interessierten Kreise (Ausführende, Anwender, Planer, Hersteller, Prüflabore, Behörden, Wissenschaft usw.) bei der Normung Beachtung finden können, bitten wir hiermit alle an der aktiven Mitarbeit Interessierten um ihre Rückmeldung bei der Geschäftsstelle des Normenausschusses (siehe Antwortformular als PDF) bis zum 15.02.2023.