DIN-Normenausschuss Beschichtungsstoffe und Beschichtungen (NAB)
DIN 55683
Lösemittel für Beschichtungsstoffe - Bestimmung der Lösemittel in ausschließlich organische Lösemittel enthaltenden Beschichtungsstoffen - Gaschromatographisches Verfahren
Solvents for paints and varnishes - Determination of the solvents in coating materials containing organic solvents only - Gaschromatographic method
Einführungsbeitrag
Die vorliegende Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 002-00-05 AA "Lösemittel" des Normenausschusses Beschichtungsstoffe und Beschichtungen (NAB) im DIN ausgearbeitet. Die festgelegten Probenaufgabesysteme sind in Ringversuchen getestet worden. In diesem Rahmen wurde auch eine Variante des Verfahrens untersucht, die die Abtrennung der Komponenten von der Probenmatrix des zu untersuchenden Produktes als Probenvorbereitung beinhaltet (Destillation der Probe). Dabei wurden mehr oder weniger starke Diskriminierungen von leicht und schwer flüchtigen Lösemitteln beobachtet. Aus diesem Grund wurde auf die Einbeziehung der Variante in das Verfahren verzichtet. Da Verfahren zur Abtrennung der verdampfbaren Komponenten von Beschichtungsstoffen generell mit zum Teil großen Fehlern behaftet sind, wird von deren Anwendung als Probenvorbereitung abgeraten. Auf Grund der Vielzahl möglicher Lösemittelkomponenten wird auf die Auswertung nach dem Verfahren des internen Standards in dieser Norm verzichtet.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 55683:1994-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Headspace-Chromatographie (Dampfrauminjektor) wurde als weiteres Verfahren zur Probenaufgabe aufgenommen - die Angaben für die Headspace-Chromatographie wurden aus DIN EN ISO 17895 übernommen; b) Schreiber und Integrator zur Auswertung der Chromatogramme wurden gestrichen, da sie nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen; c) die Mindestanforderung an die Reinheit des Detektorgases wurde von 99,999 % in 99,995 % geändert, da dieser Wert üblich ist; d) die Beispielchromatogramme wurden gestrichen, da sie nicht aussagekräftig sind; e) ein Abschnitt "Bezeichnung" wurde aufgenommen; f) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert; g) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.