DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF)
DIN EN 12663-2
Bahnanwendungen - Festigkeitsanforderungen an Wagenkästen von Schienenfahrzeugen - Teil 2: Güterwagen; Deutsche Fassung EN 12663-2:2010+A1:2023
Railway applications - Structural requirements of railway vehicle bodies - Part 2: Freight wagons; German version EN 12663-2:2010+A1:2023
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 12663-2:2010-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 2 "Normative Verweisungen" aktualisiert; b) Tabelle 9 geändert; c) Anhang ZA gelöscht; d) redaktionelle Überarbeitung; als Teil der Resubmission wurden an DIN EN 12663-2:2010-07 folgende Änderungen vorgenommen: e) 6.1, Fußnote 1: Ersetzen von "Siehe ERRI B12/RP17, 8. Ausgabe, April 1996 und 2. Ausgabe, Juni 2001." durch "Siehe ERRI B12/RP17, 8. Ausgabe, April 1996 und ERRI B12/RP60, 2. Ausgabe, Juni 2001."; f) 6.2.1, zweiter Listenpunkt: Ersetzen von "— in den als kritisch erachteten Bereichen (z. B. im Fügebereich und für alle Bauteile unter erheblicher Beanspruchung) sowohl möglichst nahe zum Rand oder zu den Rändern des betreffenden Bauteils (Mittellinie des Messsteifens nicht mehr als 10 mm vom Rand) als auch in der Nähe der neutralen Faser, in der Absicht, die maximale Spannung in der Anordnung und die mittlere Spannung in diesem speziellen Bauteil zu bestimmen. Rosetten sollten für solche Bauteile verwendet werden, die besonders hoch beansprucht sind, und in bestimmten besonders wichtigen Zonen der Anordnung, um die Richtung der Hauptnormalspannungen zu bestimmen." durch "— in den als kritisch erachteten Bereichen (z. B. im Fügebereich und für alle Bauteile unter erheblicher Beanspruchung) sowohl möglichst nahe zum Rand oder zu den Rändern des betreffenden Bauteils (Mittellinie des Messstreifens nicht mehr als 10 mm vom Rand) als auch an anderen Stellen des Bauteils, in der Absicht, die maximale Spannung in der Anordnung und die mittlere Spannung in diesem speziellen Bauteil zu bestimmen. Ist die Richtung der lokalen Hauptspannung unsicher, sollten Rosettenmessgeräte verwendet werden, um sowohl den Betrag als auch die Richtung der lokalen Hauptspannung zu ermitteln."; g) 6.2.1, 7. Absatz: Ersetzen von "Bevor man die Spannungen aufzeichnet, wird empfohlen, jeden statischen Drucktest mit vorausgehenden Lasten durchzuführen, um die Eigenspannungen auszugleichen." durch "Bevor die Spannungen aufgezeichnet werden, müssen alle statischen Prüfungen mit vorausgehender Belastung durchgeführt werden, um die Eigenspannungen auszugleichen."; h) 6.2.2.1, 3. Absatz: Ersetzen von "Falls die Dehnmessstreifen auf ungeschweißtem Material angebracht sind, müssen die gemessenen Spannungen unter den Werten der Tabelle 18 liegen. Nach Entfernung der Lasten darf die Komponente keine bleibenden Deformationen oder Längenänderungen aufweisen." durch "Falls die Dehnmessstreifen auf ungeschweißtem Material angebracht sind, müssen die gemessenen Spannungen unter den Werten nach Tabelle 18 liegen, und nach Entfernung der Lasten darf die Komponente keine erhebliche bleibende Verformung oder Längenänderungen aufweisen."; i) 6.2.2.1, letzter Absatz: Ersetzen von "Bei Auslegungsmasse für normale Zuladung darf die maximale Durchbiegung des Untergestells gegenüber der Ausgangsstellung bezüglich des Abstands von Drehzapfen zu Radaufstandspunkt 3 ‰ betragen." durch "Bei Auslegungsmasse für normale Zuladung darf die maximale Durchbiegung des Untergestells gegenüber der Ausgangsstellung bezüglich des Abstands von Drehzapfen zu Radaufstandspunkt höchstens 3 ‰ betragen (einschließlich der Auswirkungen einer eventuellen Ablenkung)."; j) 6.2.3.2, 3. Absatz: Ersetzen von "Diese fünf Kerbfälle decken nicht alle möglichen Fälle ab. In der Praxis ist es notwendig, für jede getestete geschweißte Zone den am besten passenden Kerbfall auszuwählen." durch "Diese fünf Kerbfälle decken nicht alle möglichen Strukturen ab. In der Praxis ist es notwendig, für jede getestete geschweißte Zone den am besten passenden Kerbfall auszuwählen."; k) 6.2.3.2, 6. Absatz: Ersetzen von "Die zulässige maximale obere Spannung σmax lim wird zusätzlich durch den in Tabelle 18 angegebenen Spannungsgrenzwert σstat limitiert." durch "Die zulässige maximale obere Spannung σmax lim wird zusätzlich durch den in Tabelle 18 angegebenen Spannungsgrenzwert σstat limitiert. Bild 7 zeigt das Prinzip zur Ableitung der zulässigen Spannungswerte."; l) 6.2.3.2, Legende zu Bild 7: Ersetzen von "Hälfte des zulässigen dynamischen Bereichs der Schwellbelastung" durch "Hälfte des zulässigen dynamischen Bereichs der Ermüdungsspannungen"; m) 6.2.3.3.3, in der Liste: Ersetzen von "Nullwert" durch "Nullmesswertstelle"; n) 6.2.4, Fußnote in Tabelle 22: Ersetzen von "Puffertest" durch "Auflauftest"; o) 6.3, ANMERKUNG: Ersetzen von "ANMERKUNG Nach Auswertung vieler Testberichte hierzu erzeugt diese Methode Vertrauen, bei Verwendung dieser kollisionsgerechten Puffertypen die Unversehrtheit für Struktur und Kesselwagen zu beweisen." durch "ANMERKUNG Nach Auswertung vieler Testberichte hierzu erzeugt diese Methode Vertrauen, bei Verwendung dieser kollisionsgerechten Puffertypen die Unversehrtheit für Struktur und Kessel des Wagens zu beweisen."; p) 7.2.2.3, Titel von Bild 11: Ersetzen von "Klappe in der Endwand, welche in vertikaler Lage und mit den dort befindlichen Rungen ihre Rolle als "Schild" gegen die Längskräfte bei Stößen während des Beladungsvorgangs erfüllt" durch "Klappe in der Endwand, welche in vertikaler Lage und mit den dort befindlichen Rungen ihre Rolle als "Schild" gegen die Längskräfte durch vom Beladungsvorgang kommende Stöße erfüllt"; q) 7.3.1, Listenpunkt c): Ersetzen von "c) für Metallwände3: Querkraft, die auf einen Punkt in der Seitenwand bei der Lüftungsöffnung und entlang ihrer Mittellinie wirkt" durch "c) für Metallwände3 mit einer Lüftungsöffnung: Querkraft, die auf einen Punkt in der Seitenwand bei der Lüftungsöffnung und entlang ihrer vertikalen Mittellinie wirkt"; r) 7.3.2, 1. Absatz: Ersetzen von "Die Seitenwände müssen in der Lage sein, einer Gesamtkraft von 30 kN zu widerstehen, aufgebracht auf 4 Türsteher, 1,5 m über dem Boden (siehe Bild 13). Nach Wegnahme der Last muss das Dach in betriebsbereitem Zustand sein." durch "Die Seitenwände müssen in der Lage sein, einer Gesamtkraft von 30 kN zu widerstehen, aufgebracht auf 4 Türsteher, 1,5 m über dem Boden (siehe Bild 13). Die elastische Verformung des oberen Teils muss geringer sein als die Entgleisungsgrenze des Daches. Nach Wegnahme der Last muss das Dach in betriebsbereitem Zustand sein."; s) 7.10.2, 1. Absatz: Ersetzen von "Doppelseitige Rungen (drehbar gelagert oder abnehmbar), die am Güterwagen angebracht und einander gegenüber positioniert sind, werden mit folgenden Kräften belastet: — 35 kN im Abstand von 500 mm von der Bohrungsmitte, (drehbar gelagerte Runge) und — 35 kN im Abstand von 500 mm vom oberen Befestigungsflansch (abnehmbare Runge) aufgebracht in horizontaler Richtung von der Innenseite des Güterwagens nach außen." durch "Doppelseitige Rungen (drehbar gelagert oder abnehmbar), die am Güterwagen angebracht und einander gegenüber positioniert sind, werden mit folgenden Kräften belastet: — 35 kN im Abstand von 500 mm von der Bohrungsmitte, aufgebracht von der Innenseite des Güterwagens (drehbar gelagerte Runge); und — 35 kN im Abstand von 500 mm vom oberen Befestigungsflansch (abnehmbare Runge) aufgebracht in horizontaler Richtung nach außen."; t) 9.1, 1. Absatz: Ersetzen von "Das Ziel des Abnahmeprogramms ist es nachzuweisen, dass die Konstruktion der Wagenstruktur den – im Einklang mit den Betriebsanforderungen stehenden – maximalen Lasten standhält, und die geforderte Lebensdauer unter normalen Betriebsbedingungen mit einer angemessenen Überlebenswahrscheinlichkeit erreicht." durch "Das Ziel des Abnahmeprogramms ist es nachzuweisen, dass die Konstruktion der Wagenstruktur und die dazugehörige spezifische Ausrüstung den – im Einklang mit den Betriebsanforderungen stehenden – maximalen Lasten standhält und die geforderte Lebensdauer unter normalen Betriebsbedingungen erreicht.".
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 087-00-04 AA - Festigkeit/Kollisionssicherheit