DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF)
DIN EN 15746-1
Bahnanwendungen - Oberbau - Zweiwege-Maschinen und zugehörige Ausrüstungen - Teil 1: Technische Anforderungen an die Versetzfahrt und den Arbeitseinsatz; Deutsche Fassung EN 15746-1:2020
Railway applications - Track - Road rail machines and associated equipment - Part 1: Technical requirements for travelling and working; German version EN 15746-1:2020
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument (EN 15746-1:2020) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 256 "Eisenbahnwesen" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Unterausschuss NA 087-00-01-02 UA "Gleisbaumaschinen und -geräte" im DIN-Normenausschuss "Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF)". Dieses Dokument behandelt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahnspezifischer Gefährdungen von selbstangetriebenen Zweiwege-Maschinen - im Folgenden als Maschinen bezeichnet - und ihrer zugehörigen Ausrüstungen, die bei der Inbetriebnahme, im Betrieb und bei der Instandhaltung auftreten können, wenn sie den Anweisungen des Herstellers oder seines autorisierten Vertreters entsprechend erfolgen. Diese Risiken sind in der Regel unabhängig von der Spurweite. Allerdings können zusätzliche Anforderungen für Versetzfahrten und den Arbeitseinsatz auf Schmalspur- oder Breitspurstrecken, auf Bahnen, die andere Kräfte als die Adhäsion zwischen Rad und Schiene nutzen und U-Bahn-Infrastrukturen verwenden, gelten. Dieses Dokument ist auch für Maschinen und ihrer zugehörigen Ausrüstungen gültig, die sich bei ihrem Arbeitseinsatz zum Teil auf dem Schotter oder dem Planum abstützen. Solche Maschinen sind in der Lage, selbständige selbstfahrende Bewegungen auf dem Planum/Erdreich durchzuführen. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für: - Anforderungen an die Qualität von Arbeiten oder an die Leistung der Maschine; - spezielle Anforderungen für die Nutzung der Maschinen, festgelegt von dem Maschinenbetreiber, die der Absprache zwischen Hersteller und Infrastrukturbetreiber unterliegen; - Fahren und Arbeiten auf anderen Untergründen als auf Schienen; - gesonderte Maschinen/Geräte/Anlagen, die vorübergehend an Maschinen und zugehörige Ausrüstungen angebaut sind; - ausgleisbare Maschinen nach 3.2; - Anhänger nach 3.3, einschließlich Zweiwege-Anhänger. Fahrzeuge, die nicht selbst über eine Schienenführung, aber über schienengeführte Zusatzteile verfügen, sind keine Zweiwege-Maschinen. Die Anforderungen in diesem Dokument werden durch die Anforderungen an Maschinen, die für den Einsatz auf Schienennahverkehrssystemen bestimmt sind, in EN 15746-4 geändert und ergänzt. Dieses Dokument legt nicht die zusätzlichen Anforderungen für Folgendes fest: - Einsätze, die besonderen Regeln unterliegen, zum Beispiel explosionsgefährdete Umgebungen; - Gefährdungen aufgrund natürlicher Ursachen, zum Beispiel Erdbeben, Blitzschlag, Überschwemmung; - Arbeitsverfahren; - Einsätze unter schwierigen Arbeitsbedingungen, die besondere Maßnahmen erfordern, zum Beispiel bei Arbeiten in Tunneln oder in Streckenabschnitten mit außergewöhnlichen Bedingungen wie Einsatz bei Frost, hohen Temperaturen, korrosiver Umgebung, tropischer Umgebung, kontaminierter Umgebung, starkem Magnetfeld; - Gefährdungen aufgrund von Fehlern in der Software; - Gefährdungen durch frei schwingende Lasten. Für die Umrüstung in eine Zweiwege-Maschine wird davon ausgegangen, dass ein EU-Straßen-zugelassenes Basisfahrzeug ein akzeptiertes Sicherheitsniveau für seine vorgesehenen Grundfunktionen bietet. Sofern in einem bestimmten Abschnitt nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, wird dieser spezielle Aspekt in dieser Europäischen Norm nicht behandelt. Andere Bau- und Instandhaltungsmaschinen für den Einsatz auf Eisenbahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt, siehe Anhang F. Gegenüber DIN EN 15746-1:2011-12 und DIN EN 15746-1 Berichtigung 1:2013-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: - allgemein: alle Verweisungen wurden entsprechend der letzten Ausgabe aktualisiert; - Fahr-, Versetzfahr- und Arbeitsmodus wurden angepasst; - ausschließlich den Fahrmodus betreffende Anforderungen wurden in den neuen Teil 3 der Normenreihe verschoben; - neuer Unterabschnitt 4.3 hinzugefügt; - 5.5 Unterabschnitt über die Sicherheit gegen Entgleisen erweitert, um größere Klarheit und erweiterte Optionen für die Prüfung zu erhalten; - 5.6 spezielle Anforderungen an die Verhinderung des Umkippens aus EN 15746-2:2010+A1:2011, 5.11 verschoben mit erweiterten Anforderungen für RCI/RCL und die Datenaufzeichnung; - 5.7 Anforderungen für die Struktur des Maschinenrahmens vereinfacht; - Anforderungen für Anbaumodule hinzugefügt; - 5.8 spezifischere Anforderungen für Kupplungen von Zweiwege-Maschinen aufgeführt; - 5.14 Anforderungen für die Beleuchtung geändert; - 5.16 Anforderungen für Pantographen erweitert; - 5.24 neuer Abschnitt für den Umweltschutz hinzugefügt; - Anhänge: alle Anhänge wurden geprüft und aktualisiert; - Anhang C ist jetzt informativ; - Anhang D ist jetzt informativ, und die Identifizierungsnummer beginnt nun mit ZZ; - Anhang E ist jetzt informativ.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 15746-1:2011-12 und DIN EN 15746-1 Berichtigung 1:2013-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) allgemein: alle Verweisungen wurden entsprechend der letzten Ausgabe aktualisiert; b) Fahr-, Versetzfahr- und Arbeitsmodus wurden angepasst; c) ausschließlich den Fahrmodus betreffende Anforderungen wurden in den neuen Teil 3 der Normenreihe verschoben; d) neuer Unterabschnitt 4.3 hinzugefügt; e) 5.5 Unterabschnitt über die Sicherheit gegen Entgleisen erweitert, um größere Klarheit und erweiterte Optionen für die Prüfung zu erhalten; f) 5.6 spezielle Anforderungen an die Verhinderung des Umkippens aus EN 15746-2:2010+A1:2011, 5.11 verschoben mit erweiterten Anforderungen für RCI/RCL und die Datenaufzeichnung; g) 5.7 Anforderungen für die Struktur des Maschinenrahmens vereinfacht; h) Anforderungen für Anbaumodule hinzugefügt; i) 5.8 spezifischere Anforderungen für Kupplungen von Zweiwege-Maschinen aufgeführt; j) 5.14 Anforderungen für die Beleuchtung geändert; k) 5.16 Anforderungen für Pantographen erweitert; l) 5.24 neuer Abschnitt für den Umweltschutz hinzugefügt; m) Anhänge: alle Anhänge wurden geprüft und aktualisiert; n) Anhang C ist jetzt informativ; o) Anhang D ist jetzt informativ, und die Identifizierungsnummer beginnt nun mit ZZ; p) Anhang E ist jetzt informativ.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 087-00-01-02 UA - Gleisbaumaschinen und -geräte