DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF)
DIN EN 16404
Bahnanwendungen - Anforderungen für das Aufgleisen und Bergen von Schienenfahrzeugen; Deutsche Fassung EN 16404:2016
Railway applications - Re-railing and recovery requirements for railway vehicles; German version EN 16404:2016
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument ist Fachgrundnorm für Einrichtungen zur Aufgleisung havarierter Schienenfahrzeuge. Die Fahrzeuge sind so auszulegen, dass Aufgleisungs- und Bergungsarbeiten nach einer Entgleisung oder einem Unfall sicher durchgeführt werden können, ohne Personen während der Hebe- und Abstützvorgänge unnötig zu gefährden. Für interoperable Schienenfahrzeuge ist es erforderlich, gemeinsame Anforderungen in Bezug auf Aufgleis- und Anhebevorgänge, Hebezeughüllräume und Hebeausrüstungen festzulegen. Folgende absehbare Faktoren können die Aufgleisungs- oder Bergungsvorgänge beeinflussen: - Endgültige Lage des Fahrzeugs in Bezug auf das Gleis; - Gewichtsverlagerung aufgrund endgültiger Fahrzeuglage (Längs- und Querneigung); - Fahrzeugladung, mögliche Überladung oder ungleichmäßige Beladung; - Bewegung oder Verschiebung der Ladung; - Eingrabung von Fahrzeugteilen in den Boden; - Einsinken der Hebegeräte (weicher Boden); - Verwindung/Beschädigung tragender Teile; - Rucken oder Verspringen der Hebegeräte. Die Mehrzahl dieser Faktoren kann weder im Voraus noch während eines Bergungsvorgangs bestimmt werden. Daher können in dieser Europäischen Norm keine genauen Anforderungen festgelegt werden. Aus diesem Grund werden entsprechende Auslegungsszenarien verwendet. Die sich daraus ergebenden Anforderungen gelten in Verbindung mit der Tatsache, dass die Aufgleisungs- oder Bergungsarbeiten von Fachkräften unter Nutzung der festgelegten Dokumentation durchgeführt werden, als ausreichend, um sicherzustellen, dass die Gesamtziele erfüllt werden. Diese Überarbeitung enthält noch Ausführungen zur Verwendung von Aufgleisbrücken und Stützstellen sowie zu Freiräumen für die Anhebeausrüstung, Anforderungen zur Anhebung von Niederflurfahrzeugen, Anforderungen für den Kraneinsatz und einen zusätzlichen Anhang mit einer Anhebevorrichtung für Lasten bis zu 340 kN. Diese Europäische Norm gilt für sämtliche Schienenfahrzeuge, die unter der Interoperabilitätsrichtlinie mit Berücksichtigung der Übergangsregelung (als Anhang im Dokument) betrieben werden. Folgende Fahrzeugtypen sind nicht Gegenstand dieser Norm: - U-Bahnen, - Straßenbahnen und andere leichte Nahverkehrsfahrzeuge; - Fahrzeuge für den Einsatz im lokalen, städtischen und stadtnahen Personenverkehr auf Bahnstrecken, die vom Rest des Eisenbahnnetzes funktional abgetrennt sind; - Fahrzeuge, die ausnahmslos auf privaten Eisenbahnnetzen nur für Güterabwicklungen des Eigners eingesetzt werden; - Fahrzeuge, die strikt lokalen, historischen oder touristischen Einsatzzwecken vorbehalten sind. Gleisbaumaschinen zählen nur zum Anwendungsbereich, wenn sie selbst angetrieben sind oder abgeschleppt werden, also im Fahrbetrieb konfiguriert sind. Die Anforderungen können jedoch ebenfalls für andere Anwendungsfälle unter ähnlichen betrieblichen Bedingungen als geeignet angesehen werden. Diese Norm bestimmt die zu befolgenden Grundlagen und Verfahren, um geeignete Abläufe für das Aufgleisen und Bergen von Schienenfahrzeugen zu erreichen und die Auslegung anhand einschlägiger Leistungs- und Sicherheitsanforderungen zu bewerten. Als Schnittstelle zwischen Aufgleis- und Bergungsgeräten und der Fahrzeugstruktur wird die Schnittstelle zwischen den Kontaktflächen des Hebers oder den Kontaktflächen der Hebekonsole betrachtet. Die Festigkeitseigenschaften für die Fahrzeugstruktur sind in EN 12663-1 und EN 12663-2 festgelegt. Außer zur Normenreihe EN 12663 bestehen Bezüge zur EN 13155, EN 15663, Normenreihe EN 15877 und auch zur EN 22768-1. Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinie 2008/57/EG.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 16404:2014-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassungen zu Begriffen (Abschnitt 3); b) Verdeutlichung der Verwendung von Aufgleisbrücken und/oder Stützstellen; c) Klarstellung der Freiräume für Anhebeausrüstung; d) zusätzliche Anforderungen zur Anhebung von Niederflurfahrzeugen; e) Festlegung geringeren Hüllraums für Heber bis zu 20 t Last; f) Anforderungen zur Verwendung von Zwischenstücken für Anhebekonsolen; g) Hebeanforderungen bei Kraneinsatz; h) Hinzufügung von neuem Anhang E.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 087-00-04 AA - Festigkeit/Kollisionssicherheit