DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF)
DIN EN 13107
Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr - Bauwerke; Deutsche Fassung EN 13107:2015
Safety requirements for cableway installations designed to carry persons - Civil engineering works; German version EN 13107:2015
Einführungsbeitrag
Diese Europäische Norm EN 13107:2015 "Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr - Bauwerke" wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 242 "Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr" erarbeitet, dessen Sekretariat vom AFNOR gehalten wird und ersetzt EN 13107:2004. Diese Europäische Norm legt die Sicherheitsanforderungen an die Bauwerke von Seilbahnen für den Personenverkehr fest. Dabei werden die verschiedenen Seilbahnsysteme und deren Umgebung berücksichtigt. Sie enthält Anforderungen zur Unfallverhütung und zum Arbeitnehmerschutz unbeschadet der Anwendung nationaler Vorschriften. Nationale Vorschriften mit bau- oder ordnungsrechtlichem Charakter oder die dem Schutz besonderer Personengruppen dienen, bleiben unberührt. Sie gilt weder für Seilbahnen des Güterverkehrs noch für Aufzüge. Diese Europäische Norm gilt für: - neue Seilbahnen für den Personenverkehr; - Änderungen an bestehenden Seilbahnen, sofern die Sicherheit von Bauwerken oder Bauwerksteilen betroffen ist und keine anderslautenden nationalen Bestimmungen bestehen. Diese Europäische Norm ist Teil einer europäischen Normenreihe über Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr. Diese Normenreihe besteht aus den nachfolgend aufgeführten Teilen: - EN 1907 über Begriffsbestimmungen - EN 12929 (alle Teile) über Allgemeine Bestimmungen - EN 12930 über Berechnungen - EN 12927 (alle Teile) über Seile - EN 1908 über Spanneinrichtungen - EN 13223 über Antriebe und weitere mechanische Einrichtungen - EN 13796 (alle Teile) über Fahrzeuge - EN 13243 über Elektrische Einrichtungen, ohne Antriebe - EN 13107 über Bauwerke - EN 1709 über Erprobung, Instandhaltung, Betriebskontrollen - EN 1909 über Räumung und Bergung - EN 12397 über Betrieb - EN 12408 über Qualitätssicherung Alle diese Normen bilden ein Ganzes für die Planung, die Herstellung, die Montage, die Instandhaltung und den Betrieb von Seilbahnen für den Personenverkehr. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 087-00-16 AA "Seilbahnen" im DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 13107:2005-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Das Dokument wurde redaktionell und technisch den Eurocodes 0 bis 9 angepasst; b) Redaktionelle Anpassungen zur Gewährleistung besserer Lesbarkeit; c) Verwendung der Verbform "muss" bei verbindlichen Anforderungen; d) In 5.3.3 wurde die Nutzungsdauer für einige Bauwerksteile den heutigen Erkenntnissen angepasst; e) In Abschnitt 7 "Einwirkungen und Umwelteinflüsse" wurde bei den unterschiedlichen Umwelteinflüssen darauf hingewiesen, dass die Werte ihrer Einwirkungen durch Fachgutachten festzulegen sind oder - falls vorhanden - nationale Vorschriften angewendet werden dürfen/müssen. Zudem wurde die Wiederkehrperiode der Einwirkungen berücksichtigt, je nachdem ob die Einwirkung eine veränderliche oder außergewöhnliche Einwirkung darstellt; f) In Abschnitt 7 "Einwirkungen und Umwelteinflüsse" wurden einzelne Neuzuteilungen von außergewöhnlichen zu veränderlichen Einwirkungen vorgenommen; g) In Abschnitt 7 und 9.6 wurden Verweisungen auf seilbahntypische Brandrisiken sowie auf die CEN/TR 14819-1 und CEN/TR 14819-2 aufgenommen. Zudem wird auf die nationalen Vorschriften verwiesen; h) Überarbeitung von 7.2.3.2 "Seilkräfte und Fahrzeuglasten" hinsichtlich der veränderlichen Einwirkungen aus den Seilkräften bei der Bemessung von hydraulisch abgespannten Anlagen; i) In 7.2.3.5 "Nutzlasten" wurden die horizontalen Einwirkungen auf Geländer im öffentlichen Bereich und bei den Arbeitspodesten die zu berücksichtigende Schneelast sowie die außergewöhnliche Einwirkung auf Anschlagpunkte definiert; j) In 7.3.3.5 "Schlingerkraft" ist die Größe der Schlingerkraft definiert; k) In 9.4.4.2 handelt es sich bei den festgelegten Stützenverformungen nicht mehr um Grenzwerte sondern um Richtwerte. Der empfohlene Richtwert für kombinierte Trag- und Niederhaltestützen wurde, im Vergleich zum bisher festgelegten Grenzwert, erhöht; l) 9.5 "Ermüdungsnachweis" wurde vollständig überarbeitet und dem Stand der Technik angepasst; m) In 10.2 "Stahlbauten" wurden einige spezifische Bestimmungen zu Herstellverfahren sowie Stahlsorte und Stahlgüte dem in Kraft gesetzten Eurocode 3 angepasst bzw. gestrichen, weil die einschlägige Norm diesbezüglich präziser und ausführlicher ist; n) Folgende Unterabschnitte wurden entsprechend der aktuellen EN 1997-1 überarbeitet und den Bedürfnissen im Seilbahnbereich angepasst: - 11.1 "Gründungen - Allgemeines" - 11.2 "Flächengründungen" - 11.3 "Tiefgründungen - Anker und Pfähle". o) 11.4 "Geländer, Brüstungen und Abschrankungen" wurde neu aufgenommen, da es in der EN 12929-1 diesbezüglich einen Hinweis auf EN 13107 gibt; p) 11.4 "Streckenbauwerke für Standseilbahnen" wurde als 11.6 neu gegliedert und redaktionell überarbeitet. Für die Konzeption und Bemessung des Gleisoberbaus wird auf die Normen des CEN/TC 256/SC 1 hingewiesen; q) 11.6 "Verschiedenes" wurde gestrichen; r) In Abschnitt 12 wurde 12.1 "Sicherheitsabstände unter Fahrzeugen" gestrichen. Entsprechende Bestimmungen sind in EN 12929-1 enthalten. An dieser Stelle wurde als 12.1 ein Unterabschnitt "Allgemeines" mit allgemein gültigen Grundsätzen zum Arbeitnehmerschutz aufgenommen; s) Anhang A wurde redaktionell überarbeitet; t) Anhang B wurde an EN 1990 angepasst. Die Begriffe Seilschuh, Tragseilsattel und Reibungsbeiwert wurden neu aufgenommen; u) Anhang C "A-Abweichungen" wurde gestrichen; v) Anhang ZA wurde aktualisiert.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 242 - Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für die Personenbeförderung