DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF)
DIN EN 16587
Bahnanwendungen - Gestaltung für die Nutzung durch PRM - Anforderungen an die Infrastruktur für hindernisfreie Wege; Deutsche Fassung EN 16587:2017
Railway applications - Design for PRM Use - Requirements on obstacle free routes for infrastructure; German version EN 16587:2017
Einführungsbeitrag
Diese Europäische Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 256 "Eisenbahnwesen" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der NA 087-00-11-02 UA "Fahrzeuge und Infrastruktur für mobilitätseingeschränkte Personen" des DIN-Normenausschusses Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF). Diese Norm ist Teil einer aus vier Normenreihen bestehenden Reihe zum Thema "Gestaltung für mobilitätseingeschränkte Menschen", die insgesamt aus 9 Teilen besteht. Diese Europäische Norm enthält Anforderungen an "hindernisfreie Wege". Diese Norm beschreibt diese Bereiche mittels eindeutiger und konsistenter Begriffe und Definitionen. Wo erforderlich, werden Messverfahren und/oder Verfahren für die Nachweisführung bereitgestellt, wenn diese für die Erstellung von Abnahmekriterien benötigt werden. Diese Europäische Norm beschreibt die spezifischen Anforderungen an die "Gestaltung für die Nutzung durch PRM" für hindernisfreie Wege, die für die Infrastruktur anzuwenden sind, sowie die Bewertung dieser Anforderungen. Die nachfolgenden Punkte gelten für diese Norm: - Die Festlegungen und Anforderungen beschreiben bestimmte Aspekte der "Gestaltung für die Nutzung durch PRM", die, wie in der TSI PRM festgelegt, für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität erforderlich sind. - Diese Europäische Norm beschreibt Elemente, die für hindernisfreie Wege im Allgemeinen gelten. Die Festlegungen und Anforderungen dieser Europäischen Norm gelten für Infrastrukturanwendungen. - Diese Europäische Norm behandelt ausschließlich Gesichtspunkte der Zugänglichkeit für PRM-Fahrgäste. Sie legt keine allgemeinen Anforderungen und Definitionen fest. - Für diese Europäische Norm wird angenommen, dass die Infrastruktur sich in ihrem festgelegten Betriebszustand befindet. - Sind Maße für Mindest- oder Höchstabmessungen angegeben, ist zu beachten, dass es sich hierbei NICHT um Nominalwerte handelt. Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinie 2008/57/EG.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 087-00-11-02 UA - Fahrzeuge und Infrastruktur für mobilitätseingeschränkte Personen