DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF)
DIN EN 12561-3
Bahnanwendungen - Kesselwagen - Teil 3: Untenliegende Füll- und Entleereinrichtungen für unter Druck verflüssigte Gase; Deutsche Fassung EN 12561-3:2011
Railway applications - Tank wagons - Part 3: Bottom filling and emptying devices for gases liquefied under pressure; German version EN 12561-3:2011
Einführungsbeitrag
Diese Norm EN 12561 wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 256 "Eisenbahnwesen" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird, und besteht aus den folgenden Teilen: - Teil 1: Kennzeichnungsschilder von Kesselwagen für die Beförderung von gefährlichen Gütern; - Teil 2: Untenliegende Entleereinrichtung für flüssige Stoffe einschließlich Gaspendelung; - Teil 3: Untenliegende Füll- und Entleereinrichtungen für unter Druck verflüssigte Gase; - Teil 4: Einrichtungen für Obenentleerung und Obenbefüllung von flüssigen Stoffen; - Teil 5: Gaspendeleinrichtungen für Be- und Entladung von flüssigen Stoffen; - Teil 6: Mannloch; - Teil 7: Arbeitsbühnen und Leitern; - Teil 8: Heizanschlüsse. Das zuständige deutsche Arbeitsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 087-00-10 AA "Güterfahrzeuge" des Normenausschusses Schienenfahrzeuge (FSF). Die DIN EN 12561-3 legt Anforderungen und Eigenschaften für untenliegende Füll- und Entleereinrichtungen von Kesselwagen fest, die für den Transport von unter Druck verflüssigten Gasen mit einem Prüfdruck bis zu 2,9 MPa verwendet werden. Diese Norm legt die wichtigsten Abmessungen und Anordnungen der Füll- und Entleereinrichtungen fest. Sicherheitsfunktionen dieser Einrichtungen unterliegen den Anforderungen der RID und werden in diesem Dokument nicht beschrieben. Diese Norm gilt für neue Kesselwagen, die nach dem 1. Januar 2010 gebaut werden. Gegenüber DIN EN 12561-3:2003-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung der Anforderungen an geänderte RIV; b) vollständige redaktionelle Überarbeitung.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 12561-3:2003-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung der Anforderungen an geänderte RIV; b) vollständige redaktionelle Überarbeitung.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 087-00-10 AA - Güterfahrzeuge