DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF)
Bahnanwendungen - Oberbau - Schienengebundene Bau- und Instandhaltungsmaschinen - Teil 3: Allgemeine Sicherheitsanforderungen
Kurzreferat
Dieses Dokument gilt für schienengebundene Maschinen und andere Fahrzeuge – nachfolgend Maschinen genannt – für Arbeiten ausschließlich auf dem Gleis (unter Ausnutzung der Reibung zwischen Schiene und Rädern) sowie für Maschinen, die sich in Arbeitsstellung teilweise auf dem Schotter oder auf dem Planum abstützen und für Bau, Instandhaltung und Inspektion von Gleisen, Bauwerken, Infrastrukturanlagen und Oberleitungsanlagen verwendet werden. Dieses Dokument gilt für Maschinen, die für den Einsatz mit Signal- und Steuerungssystemen gebaut sind. ANMERKUNG 1 Andere schienengebundene Eisenbahninstandhaltungsmaschinen und Maschinen zur Inspektion der Infrastruktur werden in anderen Europäischen Normen behandelt, siehe Technischer Bericht CEN/TR 17498:2020. Dieses Dokument spezifiziert die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Ereignisse, die von schienengebundenen Maschinen ausgehen können und während ihres Einsatzes auf Eisenbahnstrecken entstehen können, wenn sie wie vorgesehen verwendet werden oder unter Bedingungen einer vernünftiger¬weise vorhersehbaren Fehlanwendung, siehe Abschnitt 4. Dieses Dokument legt die allgemeinen Gefährdungen unter üblichen Umständen während des Fahrens, des Zusammenbaus, der Aufrüstung, der Inbetriebnahme, der Benutzung (einschließlich Einstellung, Program¬mierung und Prozessumstellung), Arbeitseinsatz, Reinigen, Fehlersuche, Instandhaltung und Außerbetriebsetzung der Maschinen fest. Bei außergewöhnlichen Umständen können zusätzliche Sicher-heitsmaßnahmen erforderlich sein, z. B. extreme Umgebungstemperaturen, hoch korrosive oder kontami¬nierte Umgebung, z. B. verursacht durch Chemikalien, und potentiell explosive Atmosphäre. ANMERKUNG 2 Dieses Dokument behandelt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung von schienengebundenen Maschinen, wie sie in der Maschinenrichtlinie festgelegt sind. Dieses Dokument gilt nicht für: - Anforderungen an die Qualität von Arbeiten oder die Leistung der Maschine; - Gebrauch separater Ausrüstung, die vorübergehend an Maschinen montiert ist; - Einsätze, die besonderen Regeln unterliegen, z. B. explosionsgefährdete Umgebungen; - Gefahren aufgrund natürlicher Ursachen, z. B. Erdbeben, Blitzschlag, Überschwemmung; - Arbeitsmethoden; - Einsätze unter schwierigen Arbeitsbedingungen, z. B. korrosive Umgebungen, kontaminierte Umgebungen, starke Magnetfelder; - Gefährdungen durch die Bewegungen frei hängender Lasten; - autonome ortsveränderliche Maschinen. ANMERKUNG 3 In der Maschinenrichtlinie 3.1.1 c) werden „autonome ortsveränderliche Maschinen“ als „autonome ortsveränderliche maschinelle Ausrüstung“ bezeichnet.
Beginn
2021-08-16
WI
00256A1J
Geplante Dokumentnummer
prEN 14033-3
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 087-00-01-02 UA - Gleisbaumaschinen und -geräte
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 256/SC 1/WG 5 - Gleisbaumaschinen und -geräte
Norm-Entwurf
Bahnanwendungen - Oberbau - Schienengebundene Bau- und Instandhaltungsmaschinen - Teil 3: Allgemeine Sicherheitsanforderungen
2024-11
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